Frage: nochmals frage zum av

guten tag frau bader! vor einigen wochen hatte ich bereits einmal geposted und antwort erhalten, ich möchte nur nochmal ganz konkret etwas wissen: wenn in einem arbeitsvertrag ein arbeitsort genannt ist, dieser vertrag aber gleichzeitig eine klausel enthält, nach der der ag den arbeitsort bestimmt, was von beidem zählt dann? in meinem vertrag steht ganz konkret der arbeitsort, trotzdem hängt sich mein ag an der klausel (direktionsrecht?) auf, die besagt er bestimmt den arbeitsort. nochmal zur erinnerung: ich habe ein kleines kind und die versetzung in die andere fililae würden für mich 180 km fahrtweg pro tag bedeuten. mein alter arbeitsplatz wurde neu besetzt. herzlichsten dank nochmals, gina

Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 21:08



Antwort auf: nochmals frage zum av

Hallo, ohne den Vertrag geslen zu haben würde ich sagen, dass es einen Arb-Ort gibt, der AG diesen aber verlegen darf. Das ist für Sie keine gute Regelung. Frage ist, ob das verhältnismäßig ist. Das hängt vom Einzelfall ab und kann hier so nicht entschieden werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2005