Frage: noch dazugefügt!

Ich muß noch dabeisagen, dass ich nach meiner Kündigung auch Arbeitslosengeld erhalten habe! Gruß Margo

Mitglied inaktiv - 13.01.2007, 19:46



Antwort auf: noch dazugefügt!

Hallo, s.u. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2007