Hallo, meine geschiedene Ex lebt mit ihrem Neuen eheähnlich zusammen, die beiden haben ein Kind. Soweit ich weiß, arbeitet sie nicht, sondern führt ihm den Haushalt. Für meine 2 Kinder zahle ich Unterhalt, meine Ex hatte damals verzichtet, weil bei meinem Auszug gleich mein Nachfolger einzog und sie versorgte...naja, sie war ja auch schon von ihm schwanger. Was bedeutet nun das neue Urteil des BGH vom 06.05.04? Heißt es nun, daß ich sie auch noch demnächst "unterhalten" darf, obwohl sie der Lebensgefährte finanziell versorgt? Ist das rechtens? (wenn ja, wie kann soetwas sein....*kopfschüttel*) gruß, Norman
Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 12:45