Frage: neues vom BGH

Hallo, meine geschiedene Ex lebt mit ihrem Neuen eheähnlich zusammen, die beiden haben ein Kind. Soweit ich weiß, arbeitet sie nicht, sondern führt ihm den Haushalt. Für meine 2 Kinder zahle ich Unterhalt, meine Ex hatte damals verzichtet, weil bei meinem Auszug gleich mein Nachfolger einzog und sie versorgte...naja, sie war ja auch schon von ihm schwanger. Was bedeutet nun das neue Urteil des BGH vom 06.05.04? Heißt es nun, daß ich sie auch noch demnächst "unterhalten" darf, obwohl sie der Lebensgefährte finanziell versorgt? Ist das rechtens? (wenn ja, wie kann soetwas sein....*kopfschüttel*) gruß, Norman

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 12:45



Antwort auf: neues vom BGH

Hallo, ich kenne das Urteil, habe aber letzte Woche noch,trotz Urteil, "ganz normal" gegen eine Ex-Ehefrau gewonnen. Das Urteil besagt ja auch nicht, dass der Unterhalt voll zu zahlen ist, es wurde dort nur festgelegt, dass die HAushaltsführung zu bewerten sei. Obwohl ich Frau bin: ich finde die Urteile für geschiedene Frauen auch nicht immer fair. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004