Frage: Neues Glück!!!

hallo,hier meine Situation. Ich 24, alleinerziehend (1 Kind). war nicht mit dem Kindesvater verheiratet (eheähnliche Gemeinschaft, wir haben und getrennt, jetzt lebe ich mit meiem kind allein... und bekomme Sozialhilfe für uns. Wir haben nun jemanden kennengelernt, mit dem wir gerne zusammen ziehen möchten.Meine Ängste sind nun: das das Amt irgendwie verlangen könnte das mein neuer Partner für mich aufkommen muss, oder auch nur teilweisen, aber eigentlich wäre doch dies völlig unlogisch?! müsste doch eigentlich die gleichen Leistungen vom Amt beziehen wie bisher?.Können sie mir bitte sagen, wie es sich in meiner Situation verhält?

Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 15:23



Antwort auf: Neues Glück!!!

Hallo, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Leistungen der Sozialhilfe §20 Eheähnliche Gemeinschaft Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. § 36 gilt entsprechend. .. es werden also seine Gelder mit angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2005



Antwort auf: Neues Glück!!!

Hallo ! Auf alle Fälle fällt der Zuschlag für Alleinerziehende weg ! LG JUlia

Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 15:56



Antwort auf: Neues Glück!!!

Wenn Du mit jemandem zusammen ziehst, habt ihr eine eheähnliche Gemeinschaft und das Sozialamt wird die Einkommensverhältnisse Deines Partners überprüfen und wenn müsste er ggf. für Dich finanziell aufkommen.

Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 20:50



Antwort auf: Neues Glück!!!

habs mir ja fast gedacht, abr ich wusste es nicht.....naja schaun wir mal...

Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 21:21