Frage: Namensschenkung

Hallo Frau Bader, mein Bericht wird sicherlich ein wenig ausführlicher, aber sonst ist er nicht verständlich genug für Ihre mögliche Antwort. Ich habe einen Sohn, 8 1/2 Jahre alt mit meinem Ex-Mann. Nach einem Jahr Ehe haben wir uns im Jahre 2001 getrennt und den Umgang musste ich zur Scheidung hin einklagen, da mein Ex seinen Sohn nicht sehen wollte (bzw. eigentlich wollte er MICH nicht sehen!). In den vergangenen Jahren war der Kontakt sehr spärlich, Termine wurden wegen Geburtstagen u.ä. Pillepalle abgesagt. Seit März diesen Jahres wohnt unser Sohn in einer Kinderwohngruppe (es gibt bestimmte Gründe hierfür - er wurde nicht vom JA bei uns raus geholt, sondern wir haben den Antrag gestellt und es ist auch zeitlich begrenzt....Rückführung erwünscht). Seit März hat der Erzeuger meines Sohnes diesen zweimal angerufen, und von 6 Wochenenden haben 3 stattgefunden. Nun steht die Überlegung an, den Kontakt völlig aufzulösen UND ENDLICH eine Namensschenkung seitens meines jetzigen Ehemannes laufen zu lassen. Der Erzeuger stellt sich aber quer (er hat das halbe Sorgerecht!!!) Jedoch sind Wohngruppe, JA, Therapeutin und wir der Meinung, dass es für meinen Sohn sehr wichtig ist. Er hat Identifikationsprobleme und will auch selber so heissen, wie wir..... Welche Chancen hätte ich, wenn ich gegen den Willen des Vaters diese Namensschenkung oder -änderung per Gericht einklagen würde??? Ich hoffe, Sie verstehen mein Durcheinander. Herzlichen Dank bereits schon mal.... Meike

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 17:18



Antwort auf: Namensschenkung

Hallo, ich kann IHnen nicht sagen, wie ein Gericht entscheidet, das ist eien Ermessensentscheidung. Wichtig ist, die Gründe belegen zu können (zB durch Atteste, Gutachten etc). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2008