Hallo Frau Bader, ich bin in der Elternzeit arbeitslos geworden und habe für meinen kranken Sohn und mich eine Kur bewilligt bekommen. Wie sieht es jetzt mit dem Rechtsanspruch aus? Ich habe die Kur schon vor längerer Zeit beantragt(Februar 2003)aber leider erst für Mitte September einen freien Platz bekommen. Das Arbeitsamt versucht momentan mit vereinten Kräften mich zu vermitteln und ich bin momentan eher zurückhaltend, da mir die Teilnahme an der Kur sehr wichtig ist. Kann ich eine Stelle ablehnen, weil ich erst noch die Kur in Anspruch nehmen will bzw. können mir dann irgendwelche Nachteile (Sperrung) entstehen? Soweit ich weiß gilt die Zeit in der Kur als Krankheitsfall (Attest von der Krankenkasse)so daß ich die Kur auch nicht vorher dem Arbeitsamt anmelden kann und bis dahin auch zur Vermittlung frei stehe, was die Sache nicht einfacher für mich macht. Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Sandra Schwalme
Mitglied inaktiv - 30.06.2003, 14:54