Frage: Muterschutzgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Mai '09 mein erstes Kind bekommen und bin nun wieder schwanger. Zur Zeit bin ich in Elternzeit, diese endet mit beginn meines neuen Mutterschutzes. Nun habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber die Firma schließt. Kommt nun das Arbeitsamt für das Geld auf, welches eigentlich von meinem Arbeitgeber hätte gezahlt werden müssen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlchen Grüßen MaiKind

Mitglied inaktiv - 16.10.2009, 13:48



Antwort auf: Muterschutzgeld

Hallo, nein. Je nachdem, wann genau der Vertrag endet, zahlt die Differenz uU die KK Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009