Frage: Muterschaftsgeld

Ich bin seit dem 27.1. im Mutterschutz und habe mit meiner Januarabrechnung einen Zuschuß Mutterschaftsgeld erhalten für 5 Tage, was auch korrekt ist. Wenn ich allerdings den Auszahlungsbetrag betrachte und dazu noch 5 Tage die 13,- Euro von der Krankenkasse dazurechne, fehlen mir zu meinem vorhergehenden Gehalt über 70,- Euro. Also müßte dann ja das Tarifentgelt falsch berechnet worden sein. Mein Arbeitgeber argumentiert aber, das das Mutterschaftsgeld kalendertäglich berechnet wird (ok, 5 Tage), allerdings wird das anteilige Gehalt auf die jeweiligen Arbeitstage des Monats berechnet und NICHT kalendertäglich. Der Februar hat 28 Tage, da fehlen mir dann auch gut 70,- Euro, aber dafür bekäme ich im März (da 31 Tage) ja auch über 35,- Euro mehr. Mir ist es im Endeffekt ja auch wurscht wie es berechnet wird, aber es darf doch nicht sein, dass einem am Ende über 100,- auf dem Gehaltszettel fehlen?! Vielen dank für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 17:34



Antwort auf: Muterschaftsgeld

Hallo, nein, es muss schon soviel sein wie sondt auch Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2009