Frage: Muss ich jede Arbeit annehmen?

Sehr geehrte Fr. Bader, Da meine Elternzeit im Februar 2014 endet, beschäftige ich mich momentan mit meinem beruflichen Wiedereinstieg. Vor der Geburt meiner Tochter habe ich in einer Kindertagesstätte als Erzieherin ( Gruppenleitung) in Vollzeit gearbeitet. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch, das ich unbefristet als Ergänzungskraft eingestellt bin, jedoch mit Befristung bis Sommer 2010 als Gruppenleitern tätig sein darf. Befristet aus dem Grund, da bei uns U 3 Gruppen errichtet wurden und die personelle Besetzung noch unklar war. Ich habe vor wieder in Vollzeit einzusteigen, was mit meinem Chef auch abgesprochen ist. Ich hoffe das ich auch wieder in einer Gruppe tätig sein werde. Allerdings habe ich die Befürchtung, das man mir gruppenübergreifende Tätigkeiten geben wird und ich somit als Springer eingesetzt werde. Das war nämlich bei meiner Vorgängerin auch so. Sie stieg mit 30 Std wieder ein, wurde auch teilweise als Zweitkraft in einer Gruppe eingesetzt, musste jedoch auch eine gruppenübergreifende Sprachförderung übernehmen, obwohl sie auch eine unbefristete Stelle als Zweitkraft (Ergänzungskraft) mit 30std hatte. Jetzt meine Frage: muss ich jede Tätigkeit annehmen? Vielen Dank im vorraus

von Phoeby am 15.10.2013, 13:10



Antwort auf: Muss ich jede Arbeit annehmen?

Hallo, nach Ihrem Vertrag fürchte ich, dass man Sie auch als Springer einsetzen darf. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013