So...abschließend habe ich nun noch eine Frage! Ich bin in Elternzeit bis zum 20.09.2015, ursprünglich für ein Jahr beantragt. Nun, aufgrund neuer Schwangerschaft (ET 28.03.2016) werde ich ein zweites Jahr Elterzeit (bis 1.Tag neuen Mutterschutz)beantragen und in der Zeit Teilzeit arbeiten. Wenn ich also im ersten Jahr das volle Elterngeld erhalten habe und nun doch ein zweites Jahr ohne Eltergeld nehme und in dem Jahr aber TZ arbeite, muss ich dann einen Teil des Elterngeldes vom ersten Jahr zurückzahlen? LG
von Schnubsi am 14.08.2015, 09:35