Frage: Mietrecht

Hallo! Wir hoffen Sie können uns helfen. Auf Grund unsere Zwillinge sind wir jetzt umgezogen und müssen in unserer "alten" Wohnung noch bis 30.11. Miete zahlen. Für diesen Monat (Oktober )haben wir die " warm" Miete gezahlt aber da wir in dieser Wohnung nicht mehr sind müsste doch die "kalt" Miete reichen? Oder? Hätten auch ein Nachmieter gehabt ab 1.11. nur der Vermieter wollte das Paar nicht. Dann haben wir beim Einzug (da in keinen einzigen Raum Auslegeware war) alles auf unsere Kosten renoviert. Vom Fachmann verlegtes Laminat und Teppichboden. Sowie alles gemalert, Verputz und und und. Müssen wir jetzt etwa alles rausreißen? Im Mietervertag steht davon nichts. Finanziell ist es eine sehr starke Belastung. Wir freuen uns sehr über ihre Antwort und hoffen das sie uns ein paar Tipps geben können. Vielen Dank

von isLinel am 14.10.2013, 22:28



Antwort auf: Mietrecht

Hallo, sie müssen zunächst die Warmmiete bezahlen, bekommen ja aber am Ende eine Abrechnung, wo die die gesparte Heizung angerechnet wird. Sie müssen die Wohnung im vertragsgerechten Zustand zurückgeben. Wenn Ihr Arbeitgeber dem Laminat usw. nicht zugestimmt hat, müssen Sie alles wieder heraus reißen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Mietrecht

aber er muß Euch doch am Jahresende die "Heizkosten und Nebenkostenabrechnung vorlegen... Mit dem Renovieren, ich habe schon öfters Urteile gelesen, wo drinnen stand, das man sich eine "bauliche" Veränderung immer vom Vermieter bescheinigen lassen soll. Hattet Ihr denn die Zustimmung des Vermieters für den "Umbau"? Wir hatten vorher in einer Mietwohnung gewohnt, wo der Mieter eine Zwischenwand eingezogen hatte (mit Zustimmung des Vermieters und dem Versprechen die Wohnung wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen)... diese hatte damals knapp 5000DM gekostet. Am Ende bekam der Mieter kein Geld vom Vermieter

von peekaboo am 15.10.2013, 09:20