Frage: mehrere Fragen

Hallo, ich habe mehrere Fragen: 1. Wenn man im Mutterschutz ist, wird das als Eltengeldzeit gerechnet, dass ich dann 2 Monate genommen habe und mein Mann dann den Rest von 12 Monaten oder hat mein Mann Anspruch auf 12 Monate und ich nach dem Mutterschutz noch mal auf 2 Monate um die Partnermonate voll auszunutzen? 2. Wenn man nur im Mutterschutz ist, bzw. 2 Monate noch Elternzeit nimmt, hat man dann einen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz? 3. Wenn man das Elterngeld über 28 Monate bezieht und in dieser Zeit ein 2. Kind kommt, wird das Elterngeld vom 1. Kind in der Berechnung vom 2. angerechnet? Sollte man dann lieber 14 Monate beim 1. auszahlen lassen? Vielen Dank schon einmal!

Mitglied inaktiv - 17.08.2009, 09:56



Antwort auf: mehrere Fragen

Hallo, 1. Sie können die 14 Mo. frei verteilen, da Ihnen aber die 2 Mo. MG-Bezug angerechnet werden, können Sie praktisch 12 Mo frei verteilen 2. Klar 3. Nein, das ist egal Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2009