Frage: Mandat niedergelegt

Sehr geehrte Frau Bader! Da wir in unserer Wohnung Schimmel an einer Wand haben und der Vermieter das auf falsches Wohnverhalten zurückführt, haben wir uns vor einiger Zeit (Ende August) einen Rechtsanwalt genommen (wird gezahlt von unserer Rechtschutzversicherung). Dieser RA hatte uns zugesagt einen Gutachter bei Gericht zu bestellen um die Schuldfrage zu klären. Das wurde jedoch immer wieder hinausgezögert, der RA war für uns telefonisch nicht zu erreichen, hat erst nach 3, 4 Tagen zurück gerufen...Da wir jedoch zum 1.11. in unser eigenes Haus umziehen wollen ist uns eine schnelle Abwicklung der ganzen Sache natürlich wichtig, was unserem Anwalt auch bekannt war. Naja, heute morgen nun, als wir gesagt haben wir fänden es nicht in Ordnung dass er so lange alles hinzieht, uns nicht zurückruft etc...hat er das Mandat niedergelegt mit den Worten "dann kümmern sie sich doch alleine um Ihren Scheiss" So weit so gut, einen neuen Rechtsanwalt haben wir bereits aber der alte weigert sich, uns unsere Unterlagen herauszugeben. Unter anderem hat er unseren Original-Mietvertrag und den gesamten Schriftwechsel mit unserem Vermieter---uns wurden immer nur unleserliche Kopien zugesandt. Wir bekommen unsere Unterlagen nur dann zurück wenn wir 420,15 DM für seine Bemühungen zahlen. Unsere Rechtschutzversicherung jedoch weigert sich diesen Betrag zu zahlen und hat uns ebenfalls empfohlen nicht zu zahlen. Haben wir denn dann eine rechtliche Möglichkeit unsere Unterlagen zurückzubekommen? Da wir bereits am Montag einen Termin mit dem neuen RA haben und es für uns ja auch langsam Zeit für eine Klärung der Sache wird, brauchen wir zummindest unseren Mietvertrag!! Ich hoffe sie können mit meinem zugegebenermassen wirren Text etwas anfangen. Vielen Dank schon mal im Vorraus für eine Antwort. NINNA

Mitglied inaktiv - 12.10.2001, 14:12



Antwort auf: Mandat niedergelegt

Liebe Ninna, sorry, ich kann aus standesrechtlichen Gründen dazu nichts sagen. Wenden Sie sich (schriftlich) an die Rechtsanwaltskammer Ihres Ortes. Dort wird man Ihnen helfen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2001