Frage: Kundigunsfirst

Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet im April,da ich nicht wieder in dem Unternehmen anfangen möchte, müßte ich ja kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt glaube ich 3 Monate. Aber ab wann 6 Wochen vor der Geburt oder ab dann wo mein Kind geboren wurde? Danke im voraus. Gruß Birgit

Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 20:14



Antwort auf: Kundigunsfirst

Liebe Birgit. Verstehe die FRage nicht. Wenn Sie im EU kündiegen, gilt die normale KüFrist. Wenn Sie zum Ende des EU kündigen, müssen Sie dies 3 Mo. früher tun. Immer schriftlich. Was hat das mit der Geburt zu tun? Die liegt doch wohl schon länger zurück? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2002