Sehr geehrte Frau Bader,
mein Erziehungsurlaub endet im April,da ich nicht wieder in dem Unternehmen anfangen möchte, müßte ich ja kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt glaube ich 3 Monate. Aber ab wann 6 Wochen vor der Geburt oder ab dann wo mein Kind geboren wurde? Danke im voraus.
Gruß Birgit
Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 20:14
Antwort auf:
Kundigunsfirst
Liebe Birgit.
Verstehe die FRage nicht.
Wenn Sie im EU kündiegen, gilt die normale KüFrist.
Wenn Sie zum Ende des EU kündigen, müssen Sie dies 3 Mo. früher tun. Immer schriftlich. Was hat das mit der Geburt zu tun? Die liegt doch wohl schon länger zurück?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2002