Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub (2 Jahre, wie beantragt) endet am 31.12.07. Ich möchte danach nicht wieder bei meiner alten Firma arbeiten (zu lange Fahrt, lohnt sich nicht für TZ) und deshalb zum 31.12. kündigen. Laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, müßte also noch im September kündigen. Gilt diese Frist auch in der Elternzeit oder gibt's da andere (bessere) Fristen? Viele Grüße Kadiya
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 22:38