Kündigung in SS/Mutterschutz/Erziehungsurlaub?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in SS/Mutterschutz/Erziehungsurlaub?

Hallo Fr. Bader, ich habe ab Montag Urlaub, der dann in den MuSchu und den Erziehungsurlaub (3 Jahre) übergeht. Ich war die letzten drei Wochen krank geschrieben und fand heute morgen eine schriftl. Abmahnung in meinem Briefkasten. Ob die Abmahnung wirklich berechtigt ist, kann ich so nicht sagen, angeblich ist mein Krankenschein einen Tag zu spät dort eingegangen, daß lässt sich ja schlecht nachvollziehen und manchmal braucht die Post auch zwei Tage anstatt nur einen und weil ich mich dort telefonisch nicht mehr weiter krank gemeldet hatte, die Abmahnung... Jetzt zu meiner Frage! Unter der Abmahnung steht der Satz "Sollte Ihr Verhalten erneut Anlass zur Klage geben, müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages rechnen." Da ich jetzt Urlaub/MuSchu/Erz.-urlaub habe, kann ich mir nicht vorstellen, wo der Grund für eine weitere Abmahnung herkommen sollte. Tatsache ist aber, daß es in der Firma zur Zeit Abmahnungen und Kündigungen hagelt (wegen ähnlicher Gründe - z.b. Kollege schickte Urlaubsschein zusammen mit seiner Abrechnung, Kollege bekam Geld und geht zwei Wochen später in Urlaub und zack hatte er eine Abmahnung, weil angeblich keine Urlaubssceine bei der Abrechnung waren...) Wenn ich also aus irgendeinem Grund noch eine Abmahnung bekommen sollte, kann mir der Arbeitsvertrag überhaupt gekündigt werden? Muss ich mir in dieser Richtung sorgen machen? Vielen Dank für Ihre Auskunft! Liebe Grüsse, Sabine

Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 18:29



Antwort auf: Kündigung in SS/Mutterschutz/Erziehungsurlaub?

Liebe Lizzy, ich würde auf jeden Fall eine Gegendarstellung für die Personalakte fertigen oder die Aufhebung der Abmahnung fordern. Wenn Sie auch nahezu unkündbar sind, besteht kein Grung, abzumehnen, wenn die Post einen Tag länger braucht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002



Antwort auf: Kündigung in SS/Mutterschutz/Erziehungsurlaub?

Hallo Lizzy, Du kannst während der Schwangerschaft ( § 9 Mutterschutzgesetz ) und während des Erziehungsurlaubes ( § 18 Bundeserziehungsgesetz ) nicht gekündigt werden. Falls doch, dann sofort Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Habe ich auch gemacht. Vg von Silke

Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 23:24



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