Hallo, mein Kind ist mittlerweile drei Jahre alt. Bisher hat der Kindsvater immer gezahlt (unregelmässig, aber immerhin). Er lebt und arbeitet in der Schweiz, ist aber deutscher Staatsbürger und auch hier gemeldet. Jetzt macht er mir neuerdings ärger mit dem Unterhalt für unser Kind. Ich überlege daher, ob ich mich ans Jugendamt zwecks Unterhaltsvorschuss wenden soll. Macht das einen Sinn? Hat das Amt auch in der Schweiz zugriff auf ihn? Ich weiss auch, dass er laut Düsseldorfer Tabelle zuwenig zahlt. Gilt die Tabelle auch für die Schweiz? Würde der Unterhalt dann erhöht werden? Bevor ich mich mit den Ämtern herumschlage, wüsste ich gerne, ob es überhaupt einen Sinn macht. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüße, Cassie
Mitglied inaktiv - 01.08.2002, 22:33