Hallo, ich bin alleinerziehend und hätte ja 20 Tage Anspruch auf Bezahlung wenn meine Tochter krank ist. Im Februar hatte sich meine Kleine beim Sport im Kiga den Oberarm gebrochen. D.h. ich mußte mit ihr deswegen 3 Wochen zu Hause bleiben. Auf dem Bescheid der KK stand das es sich hierbei um Kinderverletztenpflegegeld handelt, was gezahlt wurde (hat allerdings auch bis Mai gedauert). Kann ich das so verstehen das mir diese Zeit dann nicht von den 20 Tagen angerechnet wird? Danke und liebe Grüße Nati
von Nati511 am 25.06.2011, 22:54