Hallo Frau Bader,
mein Mann arbeitet in Vollzeit, ich bekomme Elterngeld. Als wir heirateten, war unser Baby noch nicht da, da hatten wir beide die Steuerklasse IV/IV, weil wir etwa gleich verdient haben. Jetzt ist es so, dass das Elterngeld deutlich niedriger ist, als das Gehalt meines Mannes. Zusätzlich bekommen wir noch das Kindergeld. Dieserhalb wollen wir jetzt eine Steuerklassenänderung auf III/V beantragen. Bei der Änderung wollen wir das Kind auf die Lohnsteuerklasse meines Mannes setzen. Würde das denn überhaupt gehen?Und wenn ja, ist es denn sinnvoll und was würden wir dabei sparen?
Vielen Dank im Voraus!
von
LilithMaus
am 20.08.2013, 13:42
Antwort auf:
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Hallo,
möglich ist das. Ob und was Sie dabei sparen, kann ich Ihnen hier nicht sagen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2013
Antwort auf:
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Ob das sinnvoll ist oder nicht könnt ihr nur selber entscheiden.
Einzig dass es letztlich vollkommen egal ist ob ihr es macht oder nicht ist klar - denn das was durch die Steuerklassen abgezogen wird ist nur eine Vorauszahlung.
Da Du bereits Elterngeld beziehst wirkt sich eine geänderte Steuerklasse ja auch nicht auf die Berechnung des Elterngeldes aus (dabei wäre Steuerklasse 3 dann für Dich besser gewesen, weil dadurch mehr Netto übrig bleibt).
Da Du Lohnersatzleistungen beziehst müsst Ihr so oder so eine Steuererklärung machen, und da wird anhand des Bruttojahreseinkommen geschaut wieviel Ihr an Lohnsteuer hättet zahlen müssen, dann wird geschaut wieviel Ihr vorausgezahlt habt und die Differenz davon wird entweder erstattet oder nachgefordert.
Bei der Verteilung IV/IV kommt es fast immer zu Erstattungen, bei III/V kann es auch - gerade wenn einer Lohnersatzleistungen bezieht - zu Nachzahlungen kommen.
Angaben ohne Gewähr - denn auch ich bin kein Steuerberater!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 13:58