Hallo,
eine kurze Frage hätte ich, wird denn das Kindergeld bei der Höhe der Einkommensgrenze des Erziehungsgeldes mitberechnet ??
Wär mir nciht bekannt, haben aber ca 3200 DM mehr Bruttogehalt berechnet, als der Beleg meines Mannes aus der Arbeit aufweist ???
danke im voraus
lg Janina mit Rebecca und Jessica
Mitglied inaktiv - 25.09.2001, 16:08
Antwort auf:
Kindergeld bei Erziehungsgeld ??
Liebe Janina,
Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise:
Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen.
Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben).
KG wird nicht berücksichtigt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2001