Frage: Kindergartenöffnungszeiten.

Unser Komunalkindergarten war bisher von 7.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.30 für alle offen. Seid neustem haben wir eine neue Leitung. Die Dame hat trotz reges Wiederspruch von seite der Elternschaft die Öffnungszeiten verkürzt und so ist jetzt Regelkindergarten: von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00. Bei den selben Beiträgen dürfen aber die berufstätigen ihre kinder schon ab 7.30 bringen und bis 12.30 abhollen, am nachmittag bis 16.30. Somit bei selben KIndergartengebühren haben die nichtberufstätigen Mütter 1.30 weniger Betreuungszeiten als die berufstätigen - ist das rechtens??? Der Träger überlässt alle entscheidungen dem Kindergarten. Darüberhinaus will die gute Dame durchsetzen das Kinder wenn sie in KiGa kommen sauber sind, weil es grosser Aufwand ist die zu wickeln.(wir haben auch 2 Jährige). Geschweige die Eingewönungszeit - bisher dürften die Kinder vorm 3 Geb. zum Eingewönen - zur Zeit ist das nicht mehr möglich. Unsere Vorschule wird auch ganz straf genohmen - wenn ein Kind zu spät kommt, darf es am Vorschulunterricht (Würzburger Sprachprogramm) nicht mehr teilnehmen, obwohl es 4 zeitlich unterschiedliche Gruppen gibt. Die neue Leitung zieht Ihre Änderungen durch ohne Rücksicht auf die Elternschaft, Elternbeirat - gibt es da einen Weg.

Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 14:42



Antwort auf: Kindergartenöffnungszeiten.

Hallo, 1. Leiten Sie mit vielen Eltern ein Widerspruchsverfahren wegen der geänderten Zeiten beim Träger ein. 2. Wickeln müssen die Damen - und ab 3 gibt es einen Anspruch auf KiGa, egal, ob trocken oder nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2009



Antwort auf: Kindergartenöffnungszeiten.

Was ich auch noch vergessen habe zu erwähnen: wir hatten früher die Vereinbarkeit vin KiGa und schule heute endet die Schule um 12.40 der KiGa um 12.00.

Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 15:34