Wir planen im Sommer ein großes Kindergartenfest mit Tanzdarbietungen. Ich habe mich angeboten, das Ganze zu filmen und an die Eltern weiterzugeben. Dabei wollte ich für bessere Klangqualität die Tanzlieder im Nachhinein beim Schneiden zusätzlich einspielen.
Jetzt ist mir mit Schrecken die Gema eingefallen. Wie ist das rechtlich?
Habe ich eine Chance, das Projekt ohne Kosten möglichst legal durchzuführen? (Gerne an alle, Frau Bader wird "möglichst legal" verständlicherweise nicht reichen.)
Vielen Dank!
von
Lelo317
am 07.04.2018, 13:27
Antwort auf:
Kindergartenfest -Gema
Hallo,
ist nicht mein Thema, wenn die CDs verkauft werden sollen, geht es gar nicht. Ansonsten Grauzone.
Lesen Sie hier:https://www.gema.de/index.php?id=103
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
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Kindergartenfest -Gema
Da wird es nicht nur um die Gema gehen, sondern im Zweifel auch um das Urheberrecht.
Zwar hat man das Recht auf eine Privatkopie, aber wenn du selbst z.B. den Filmbeitrag mit entsprechender Musik vervielfältigst und an den gesamten Kindergarten weitergibst, wage ich zu bezweifeln, dass das noch als privat angesehen werden kann.
Die Performance steht schon? Ansonsten würde ich schauen, ob es Stücke mit Creative Commons Lizenz gibt, die ihr nutzen und entsprechend kennzeichnen könnt.
Grüße, terkey
von
Terkey235
am 07.04.2018, 14:41
Antwort auf:
Kindergartenfest -Gema
Spielt es eine Rolle, ob ich nur das Video mache, bei dem halt auf der Vorführung Musik gespielt wird, oder ob ich die Musik noch einmal überspiele?
von
Lelo317
am 07.04.2018, 20:43
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Kindergartenfest -Gema
Noch eine Frage: Creative Commons bedeutet nicht automatisch Gema-frei, oder? Und wie komme ich an solche Stücke?
Was das Urheberrecht angeht, können mich aber eigentlich wenn höchstens die Musiker selber verklagen? Und sonst die Gema???
Ok, war mehr als eine Frage. Aber klingt für mich sehr kompliziert... Und das Projekt liegt mir sehr am Herzen.
von
Lelo317
am 07.04.2018, 20:48
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Kindergartenfest -Gema
Wenn zu diesem KiGa-Fest auch Menschen von "außerhalb" eingeladen sind (Oma, Opa, Ehemalige etc) und zudem ein Verkauf von Essen/Getränken stattfindet, ist dies eine Veranstaltung, die grundsätzlich bei der Gema angemeldet werden muss.
Das ist aber nicht so irre teuer.
Damit wäre dann über einen Pausch-Betrag das Abspielen von jeglicher Musik auf dem Fest legal.
Bezgl. des Mitschnittes und Verkauf/Vervielfältigung würde ich bei der Gema anrufen und nachfragen. Es ist definitiv ein Unterschied ob du nur aufnimmst oder ob du die Musik zusätzlich nochmal neu einspielst.
von
cube
am 09.04.2018, 09:31