Frage: Kindergaretnplatz

Eine Frage habe ich ein Recht darauf mein Kind mit 3 Jahren in den KiGa zu tun?? Meine Tochter ist im September geboren und ich habe noch Elternzeit allerdings nimmt der KiGa nur bis Juni das heisst das sie zuspät geboren ist und erst mit 4 in den KiGa kommt. Aber wenn meine Tochter 3 wird muss ich ja wieder arbeiten. Wie sieht das rechtliche aus???

Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 14:37



Antwort auf: Kindergaretnplatz

Hallo, Ergänzung: es kommt auch auf das BuLand an. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2003



Antwort auf: Kindergaretnplatz

Hallo. Bei uns ist das so: Wenn das Kind drei Jahre alt ist und du wiedr arbeiten gehen möchtest, steht dir auch ein Kindergarten platz zu. Allerdings können die Kindergärten dich ablehnen. Ist das der Fall mußt du dich beim Jugendamt melden. Die helfen dir einen Platz zu finden. Dir wird dann ein Platz in irgendeinem Kindergarten gestellt und du hast nicht die möglichkeit einen Platz in deiner gegend zu beantragen. Hoffe konnte dir helfen

Mitglied inaktiv - 08.07.2003, 07:59



Antwort auf: Kindergaretnplatz

Hi, heisst das, dass die nur Kinder aufnehmen, die bis Juni des Jahres angemeldet wurden, oder die bis Juni geboren wurden?

Mitglied inaktiv - 08.07.2003, 08:53