kann ich früher zur Arbeit zurück ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kann ich früher zur Arbeit zurück ?

kann ich früher zurück ? Hallo Frau Bader, ich muss Ihnen jetzt auch so eine ähnliche Frage stellen :) Ich befinde mich momentan in Elternzeit, die erst im März 2016 endet. Habe auch 2 Jahre beantragt. Jetzt möchte ich unbedingt wieder arbeiten, da mir ebenfalls die Decke auf den Kopf fällt und meine Tochter Gleichgesinnte wie in der Kindergrippe bräuchte. Was kann ich tun, kann mich der AG abweisen ? Ich arbeite ebenfalls in einem sehr großen Unternehmen mit über 6000 MA. Wie ist es mit dem Elterngeld ? Meine Tochter ist im März 2014 geboren. Wenn ich z.B. ab April 2015 anfangen würde zu arbeiten, wird das Elterngeld gekürzt oder bleibt es so wie es jetzt ist und es wir so lange gezahlt so lange ich Anspruch darauf habe ? Ich habe gehört, wenn ein Kind das erste Jahr vollenndet hat, kann man danach bis 30 Std. arbeiten gehen und es wird keine Kürzung beim Elterngeld vorgenommen. Danke für Ihre Antwort LG

von Maleficent am 21.09.2014, 11:44



Antwort auf: kann ich früher zur Arbeit zurück ?

?? Die Frage hatten wir doch schon Lieben Grüßen NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: kann ich früher zur Arbeit zurück ?

Hallo, ich habe in meiner Elternzeit immer gearbeitet und zwar die erlaubten 30h. Davon habe ich 10h im Betrieb und 20h von zuhause aus gearbeitet. Ich bin wieder arbeiten gegangen, als meine 8 Wochen Mutterschutz um waren. Mein Mann hat die 10h unsere Tochter betreut, als sie dann 1 Jahr war, ging sie halbtags in die Kita. Belasse deine Elternzeit und gehe nebenbei arbeiten, so umgehst du einige Hürden und hast trotzdem den Ausgleich, den du brauchst. LG

von Colien07022004 am 21.09.2014, 18:44