Ich wollte die Elternzeit für mein 1. Kind, das im Oktober 2012 geboren wurde, eigentlich mit Beginn des Mutterschutzes für mein 2. Kind im August 2015 vorzeitig beenden. Nun lese ich teilweise, dass die Neufassung des § 16 BEEG, nach der man die Elternzeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers vorzeitig wegen der Geburt eines 2. Kindes beenden kann, erst gilt, wenn das 1. Kind ab dem 01.01.2013 geboren wurde. Anderswo steht, das stimme nicht. Ich bin verwirrt. Kann man die Elternzeit für ein im Oktober 2012 geborenes Kind nun vorzeitig wegen der Geburt eines zweiten Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden?
von milena1978 am 25.05.2015, 18:51