Frage: Kann AG ein BV anfechten?

Sehr geehrte Frau Bader, ich rege mich gerade ziemlich auf: Eine unserer Mitarbeiterinnen (Fa. meines Mannes) ist aktuell in der 26.SSW. Seit 3 Wochen bis einschl. morgen ist sie krankgeschrieben, heute kam ein BV für stehende Tätigkeiten + Heben jeglicher Lasten, sitzende Tätigkeit möglich. Passt gut, da im Lagerleiterbüro gerade krankheitsbedingt eine Schreibtischtätigkeit frei ist. Also habe ich sie angerufen, um mit ihr die Arbeitszeiten ab Montag zu besprechen. Ihre Reaktion im O-Ton: „Wie arbeiten? Ich habe ein BV und auch gar keine Zeit zum Arbeiten, ich ziehe um“. Als ich ihr erklärte, dass eine sitzende Tätigkeit lt. BV möglich ist, sagte sie nur, dass sie da noch einmal mit ihrem FA sprechen will – vor einer halben Stunde kam ihre Mutter (der das sichtlich unangenehm war) und reichte ein komplettes BV ein…….. Was ist wohl anstrengender? Ein Umzug, oder eine Schreibtischtätigkeit??? Meine Frage nun: Können wir gegen dieses BV irgendwas machen? Ist ja wohl ganz offensichtlich ein Gefälligkeits-BV!? Danke für Ihre Mühe!

von KielSprotte am 11.07.2019, 15:40



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Hallo, würde mich auch ärgern. Urteil BAG (BAG, Urteil vom 13.2.2002, Az. 5 AZR 753/00): die AN ist beweispflichtig. Soll sie zum Amtsarzt gehen. Ich würde auch die KK informieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Schau mal hier : Neubeurteilung bei Jobänderung Erübrigt sich die Beschäftigung im Laufe des Beschäftigungsverbots, muss ein Arzt das Verbot neu beurteilen. Dies ist wichtig, weil die Besonderheiten des Verbots sich auf die bisherige Tätigkeit beziehen. Ist die Schwangere in der Lage, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten, gilt das Beschäftigungsverbot weiter. Beurteilt der Arzt den Gesundheitszustand so, dass weniger als 15 Stunden leichte Arbeit möglich sind, ist die Schwangere arbeitsunfähig. In diesem Fall endet das Beschäftigungsverbot und die Betroffene erhält Krankengeld. Hierfür muss sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden. Ich würde es anfechten, denn es sieht ziemlich nach Gefälligkeit aus. Und beachte besonders den letzten Satz. Ich weiß ja nicht warum Sie krankgeschrieben war, aber es muss ja auf dem Berufsverbort näheres stehen.

von QueenMum am 11.07.2019, 16:14



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Ich bin zwar nicht Frau Bader, aber ich weiß aus Erfahrung, dass der AG gegen ein ärztliches BV vorgehen kann. Als erstes würde ich mit der Krankenkasse der Versicherten sprechen und den Fall schildern. Im Falle eines BV zahlt ja die Krankenkasse den Lohn (wird dem AG ja erstattet im Zuge der U2) und daher sind sie sehr interessiert solche Fälle zu klären. Die fordern vom Arzt dann eine genaue Begründung an (das kann der AG wegen der Schweigepflicht nicht) und fordern ggf vom Arzt den Lohn ein - das weiß ich, weil ich mehrere Ärzte im Bekanntenkreis habe, denen es so erging. Viel Erfolg

von Ashey am 11.07.2019, 16:17



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Bis 10 zählen und freuen, dass sie weg ist. Finanziell ist das doch für Euch besser als AU, oder? Man kann den Arzt ja nochmals auffordern die Gründe für sein Handeln darzulegen :-)

von romankowitz am 11.07.2019, 16:17



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Sie darf im bv gar nicht umziehen. Mal davon ab. Und klar kannst vom Arzt verlangen, dass er genau begründet warum das bv geändert wurde. Auch die Krankenkasse informieren.

von mellomania am 11.07.2019, 16:24



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Nicht dein Ernst... Erst bringt die AN ein BV über stehende Tätigkeiten und als sie arbeiten sollte, ein totales.... Der AG will sie entsprechend einsetzen und die AN kommt mit Umzug... Das ist ja wohl mehr als Gefälligkeit. Vielleicht war die AN schon langer krank und bald im Krankengeld. Im BV muss ja der AG trotzdem Lohn zahlen.

Mitglied inaktiv - 11.07.2019, 16:27



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

der AG ist dem nicht ausgesetzt. er kann das auch von der ärztekammer prüfen lassen. bzw. vom BAD z.b., einem betriebsärztlichen Dienst. so einfach ist das nicht. die krankenkasse mit ins boot nehmen.

von mellomania am 11.07.2019, 16:32



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Mello! Natürlich darf sie umziehen. Nirgendwo steht, dass sie 700 km weit weg zieht. Vielleicht zieht sie 5 Straßen weiter in eine große Wohnung. Auch Du kannst das nicht verbieten. @Fragesteller Was habt ihr davon sie zur Arbeit zu zitieren? Eine Schwangere die entweder nicht kann oder will. Ihr bekommt das Geld wieder. Besser als x Mal Lohnfortzahlung wegen zig verschiedener Diagnosen. Wenn ihr das jetzt anzweifelt, was ihr tun könnt und das Treiben verrückt macht, müsst ihr die Ausdauer haben und das bis zum Schluss durchziehen. Ihr unterstellt dem Arzt Betrug, der Mitarbeiterin Betrug, könnt u.a. die Kasse informieren. Im Ergebnis bleibt sie während des Rechtsstreites zu Hause, hat das BV dann wegen der Psyche am Arbeitsplatz und ihr bekommt Euer Geld nicht ohne Kraft und Aufwand von der Umlagekasse zurück. Sprich Kosten... jetzt seit ihr finanziell auf der sicheren Seite ;-) Mir wären meine Nerven zu schade. Ist ein persönlicher und kein rechtlicher Rat.

von HeyDu! am 11.07.2019, 16:32



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Wir wollen sie einfach nicht damit durchkommen lassen. Mir alleine zu sagen „ich habe keine Zeit zum arbeiten“. In meinen Augen ist das Sozialbetrug, den wir alle über unsere Beiträge finanzieren! Wir sind vor allem auch menschlich enttäuscht. Das Mädel hat keinen Schulabschluss, war kurz davor als Junkie auf der Straße zu leben, wollte dann die Kurve kriegen, hat aber keine Chance bekommen. Wir haben sie vor fast 2 Jahren über eine Maßnahme bei uns angestellt und wollten ihr eine Ausbildungsstelle ab August anbieten – da kam dann die Schwangerschaft (Produkt eines One-Night-Stands) dazwischen. Jetzt hatten wir uns überlegt, dass sie im nächsten Jahr mit der Ausbildung anfangen könnte, ich selbst bin ja in der 32. SSW und unsere „Große“ wird in 4 Wochen 1 Jahr alt, ab Januar haben wir ein Aupair. Unsere Idee war, dass sie eine Ausbildung macht und ihr Zwerg auch mal bei uns bleiben kann, wenn es mit Kita / Oma etc. kneift. Wir wollten ihr also wirklich helfen, ihr Leben auf die Reihe zu kriegen, damit sie sich und den Wurm ernähren kann. Und nun das……..

von KielSprotte am 11.07.2019, 16:51



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

so hart das jetzt klingt und ich bin immer für mehrere Chancen, aber in Ihrem Falle würde ich Sie fallen lassen damit Sie vielleicht mal Ihr Leben selbst in die Hand nimmt. Sie hat ja noch ne Mama die Sie anscheinend unterstützt. Ich würde Sie nicht behalten wollen.

von QueenMum am 11.07.2019, 17:16



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Also ich kann dich verstehen und würde auch nicht wollen, dass sie damit durcj kommt. Weil sie einfach auch unverschämt war. Ich würde es lassen, wenn sie in irgendeiner Form so gewirkt hätte, als wenn sie gar nicht so genau gewusst hätte, dass sie dann noch arbeiten muss etc. Aber deine berechtigte Aufforderung, zur Arbeit zur erscheinen, damit zu kommentieren, dass sie umziehen muss - nö. Sorry, aber ich würde ebenfalls die Kasse informieren und ihr schriftlich mitteilen, dass du auf Grund des Telefonates von einem nicht berechtigten BV ausgehst und dieses daher anfechten wirst.

von cube am 11.07.2019, 17:31



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Interessant wäre es doch schon für uns alle hier ob man es wirklich anfechten kann. Wie es dann geht und ob das klappt. Nur falls mal wieder hier die Frage danach kommt.

von Felica am 11.07.2019, 18:11



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

"Der Arbeitgeber, der ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG anzweifelt, kann vom ausstellenden Arzt Auskunft über die Gründe verlangen, soweit diese nicht der Schweigepflicht unterliegen. Der Arzt hat dem Arbeitgeber sodann mitzuteilen, von welchen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerin er bei Erteilung seines Attestes ausgegangen ist und ob eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Legt die Arbeitnehmerin trotz Aufforderung des Arbeitgebers keine entsprechende ärztliche Bescheinigung vor, ist der Beweiswert eines zunächst nicht näher begründeten ärztlichen Beschäftigungsverbots erschüttert. Nur wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen Gründe des Beschäftigungsverbots kennt, kann er prüfen, ob er der Arbeitnehmerin eine andere zumutbare Arbeit zuweisen kann, die dem Beschäftigungsverbot nicht entgegensteht. Das Mutterschutzgesetz hindert den Arbeitgeber auch nicht, Umstände darzulegen, die ungeachtet der medizinischen Bewertung den Schluss zulassen, dass ein Beschäftigungsverbot auf unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen beruht." "Er (der AG) hat auch u. U. das Recht eine weitere Untersuchung zu verlangen (vgl. BAG, Urteil vom 31.7.1996, Az. 5 AZR 474/95). Der AG muss zwar Umstände beweisen, die den Beweiswert des Beschäftigungsverbot erschüttern, ist das geschehen, muss der AN aber beweisen, dass das Beschäftigungsverbot zu Recht ausgesprochen worden ist (vgl.BAG, Urteil vom 13.2.2002, Az. 5 AZR 753/00)."

von cube am 11.07.2019, 19:04



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Ihr seid menschlich enttäuscht, verständlich aber trennt bitte im eigenen Interesse Job und Privatleben. Reisende soll man nicht aufhalten. Zweifelt ihr das BV an, müsst ihr den Weg Konsequent weiter gehen. Das Ergebnis kann nur sein, dass AN und AG getrennte Wege gehen... und geht die gute Frau nicht freiwillig ist der Weg mit Abmahnung und Kündigung kein leichter. Zweifelt das BV ruhig an aber bedenkt es könnte Euch neben Kraft auch Geld kosten. Ihr zahlt fleißig weiter Gehalt und bekommt weder Arbeitsleistung noch Geld aus der Umlage. Wer jetzt frech zugibt, dass er Zeit für den Umzug braucht, wird durch das Anzweifeln wohl kaum zur Arbeit erscheinen. Entweder wird es ein BV mit Psyche oder eben wöchentlich ne andere neue Krankheit. Ist der Stein im Rollen und ihr habt offen Eure Bedenken bzgl. Richtigkeit BV kommuniziert an den entscheidenen Stellen , heben alle die Hände bis zur Klärung ... und die kann dauern. Beantwortet Euch also die Frage: Könnt ihr Euch das leisten? Wollt ihr Euch das leisten? BG

von HeyDu! am 11.07.2019, 23:27



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Spätestens nach den weiteren Erläuterungen a la "wir haben so viel für dieses Mädel getan, wollten uns sogar mit um ihr Kind kümmen"...und nun fällt das Miststück nicht vor Dankbarkeit auf die Knie, so kann das Leben sein. Menschlich sicher verständlich, dass man da enttäuscht ist, aber aus AG- Sicht einfach nur blöd und Kindergartenniveau, sich da nun rächen zu wollen.

von Tini_79 am 12.07.2019, 06:48



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Was hat das mit Sachen zu tun? Es ist Betrug! Ende! Nix Rache. Wenn der AG seinen gezahlten Lohn nicht wiederbekommt hat das nix mit Rache zu tun.

von mellomania am 12.07.2019, 07:43



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Umgekehrt: Bei einem BV bekommt der AG den gezahlten Lohn - bei einer Krankschreibung nicht. Was wäre also das Risiko, wenn er den Betrug nicht anzeigt? Schlimmstenfalls droht ihm das, was ihm auch droht, wenn er ihn anzeigt. Ein wunderbares Beispiel dafür, daß diese ganzen Drohkulissen zum Thema "Wenn Du ein BV einreichst, wird der AG Dich teeren und federn!" nur heiße Luft sind. Bestenfalls ist es dem AG egal, schlimmstenfalls ist ihm das BV auch lieber. Nur wenn er - wie hier - emotional drin hängt, wird da überhaupt was passieren. Schließlich betrügt der AG ja nicht, auch wenn er letztlich profitiert. Das kann man doof finden, aber es ist die gesetzlich erzeugte Realität.

von Strudelteigteilchen am 12.07.2019, 10:13



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

KielSprotte, Wenn ich die Hintergründe, die Geschichte des Mädels (wie du sie nennst), kann ich mir vorstellen, dass sie das BV wegen Mobbing bekommen hat. Habt ihr ähnlich herablassend mit ihr gesprochen? Ich verstehe nicht so ganz, warum du so wütend auf die Schwangere bist. Sie geht zum Arzt, der stellt ihr das BV aus und du unterstellst ihr Betrug. Wenn dann betrügt ja der Arzt. Der hat das BV geändert, obwohl er kurz davor überzeugt war, dass sie arbeiten kann (sitzende Tätigkeiten). Wenn es dir (gefühlsmäßig) weiterhilft, weise die Krankenkasse darauf hin, evtl.auch den ausstellenden Arzt, dass dir das eigenartig vorkommt. Aber was bringt dir/der Firma das? Die Frau hat nur noch wenige Wochen bis zum Mutterschutz. Bekommt sie das BV nicht durch, ist sie wahrscheinlich bis dahin krank geschrieben. Sie fällt aus, und ihr müsst den Lohn bezahlen, mindestens noch 3 Wochen. Hat sie durch das BV evtl andere Arbeitszeiten bekommen? Dann könnte ich die Reaktion "ich hab da keine Zeit" sogar nachvollziehen. Es ist echt toll, dass ihr der jungen Frau eine Chance geben wolltet. Aber die Art wie du über sie geschrieben hast, ist sehr abfällig. Das hört sich nicht nach einer ehrlichen Chance an, sondern eher nach dem Motto, du bist minderwertig und du musst uns ewig dankbar sein. Ich finde deine Schilderung fast schon übergriffig. Habt ihr sie da auch mitreden lassen. Ich finde es hört sich an, als ob die Entscheidungen über ihren Kopf weg getroffen wurden. Ich möchte mein Kind z. B. auch nicht zum Au Pair meines Chefs geben. Ich möchte auch nicht, dass mein Chef über mein Sexualleben urteilt, noch mir dauernd das Gefühl gibt, ich müsste ihm ewig dankbar sein usw. Die Frau hat ein BV vom Arzt be und geht erst mal davon aus, dass sie deshalb nicht mehr arbeiten darf. Wer weiß, inwieweit sie darüber aufgeklärt wurde, dass der AG sie umsetzen darf. Du liest seit längerem hier mit, du hast dich mit der Thematik befasst, aber was erwartest du von einem Mädel mit dieser Vergangenheit? Dass sie ein Mega-Allgemeinwissen hat? Und die ganzen rechtlichen Hintergründe kennt. Laut deinen Schilderungen scheint sie recht jung zu sein. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 10:44



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen/Meinungen! Wobei ich einige davon nicht nachvollziehen kann, da sie meiner Meinung nach die „Egoistische Ich-Welt“, die in Deutschland herrscht wiederspiegelt. Klar hätten wir keine finanziellen Nachteile durch das BV, aber darum geht es uns nicht, auch nicht darum „das sie nicht vor Dankbarkeit auf die Knie sinkt“. Was uns aufregt, ist die Tatsache, dass man in Deutschland ganz offensichtlich BV auf Bestellung bekommt. Dieses ist in unseren Augen Sozialbetrug zu Lasten aller Versicherten und da werden wir nicht so einfach mitmachen! Kurzes Update was wir gestern noch unternommen haben: - Bei der Krankenkasse angerufen, die Situation geschildert und beide BV rüber gefaxt, die wollen dem FA nun auf die Füße treten - Dem FA eine Mail geschickt und nachgefragt, wie es zu den unterschiedlichen Einschätzungen kommt und wie denn der Arbeitsplatz gestaltet sein müsste, dass sie arbeiten könnte Heute Morgen habe ich unserer MA eine Mail geschickt und mitgeteilt, dass wir das neue BV zur Kenntnis genommen haben und sie aufgefordert ihren Spind zu räumen und die Schlüssel bei uns abzugeben. Vor einer halben Stunde stand sie dann heulend auf der Matte und wollte am Montag wieder zur Arbeit kommen, das haben wir mit Verweis auf das BV abgelehnt. Ich könnte wetten, dass sie demnächst mit einer Aufhebung des BV auf der Matte steht…….. Mir tut nur das Baby leid, unserer Meinung nach hat es kein Kind verdient mit Hartz 4 aufwachsen zu müssen, aber diesem Kind wird wohl genau dies passieren.

von KielSprotte am 12.07.2019, 10:45



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

@luvi „Mädel“ ist bei uns ganz und gar keine abfällige Bemerkung. Es war alles mit ihr durchgesprochen. Sie hat sich auf die Ausbildung gefreut und war dann völlig fertig, als sie die Schwangerschaft bemerkt hat. Wir haben ihr dann eine Verschiebung auf nächstes oder übernächstes Jahr angeboten, das wollte sich auch gerne machen, hatte aber Bedenken alles auf die Reihe zu bekommen – gerade vor dem schulischen Teil hatte sie Respekt und befürchtete, dass sie vielleicht nicht genügend Zeit zum Lernen hätte, wenn sie sich daheim auch ums Baby kümmern muss, da sie ja alleinziehend sein wird. Ihre Mutter steht ihr zwar zur Seite, ist aber selber alleine und arbeitet Schichtdienst. Deshalb haben wir ihr unsere Hilfe in Bezug auf die Kinderbetreuung angeboten, wofür sie auch sehr dankbar war. Also nichts mit übergriffig!

von KielSprotte am 12.07.2019, 10:54



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Glaubst du tatsächlich, dass ihr wirklich klar ist, was ein BV bedeutet? Ihre Reaktion sieht nicht danach aus. Welchen Vertrag hat sie denn derzeit bei euch? Du schreibst von einer Maßnahme von vor 2 Jahren, dann wolltet ihr ihr eine Ausbildung ab August anbieten, das habt ihr aber scheinbar wegen der Schwangerschaft nicht gemacht, später wolltet ihr die Ausbildung ab nächstem Jahr. Wenn ich dich richtig verstehe, läuft die Maßnahme aus, und ihr habt ihr keinen neuen Vertrag gemacht, sondern diesen aufgrund der Schwangerschaft weiter nach hinten verschoben. Habt ihr ihr wirklich eine Perspektive gegeben? Einen Vertrag? Für mich liest sich das jetzt gerade, als ob sie in der Luft hängen würde... Muss man tatsächlich bei einem BV sofort den Spind räumen? Man ist ja noch im Arbeitsverhältnis... Ich sehe wirklich eher den Arzt in der Verantwortung als die Frau. Er hat das BV ausgestellt. Bin gespannt, was er antwortet. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 11:01



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Nach deinen weiteren Erläuterungen verstehe ich eure Reaktion, deinen Ärger noch weniger. Ich gehe davon aus, dass sie das Prinzip BV nicht verstanden hat, sie nicht darüber aufgeklärt wurde. Könnt ihr euch nicht zusammen setzen und miteinander sprechen. Ohne den Hintergedanken an Betrug, der von ihr ausgehen. Ich glaub, das würde euch allen gut tun. Wie du jetzt schreibst, scheint dir echt was an ihr zu liegen. Wie gesagt, der Arzt hat das BV ausgestellt. Du weißt nicht, ob sie darum gebettelt hat. Er hätte es nicht ändern sollen. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 11:07



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Naja, die Kasse ist nun informiert... da erübrigt sich eigentlich weiterer Austausch und Diskussion. Unmöglich. Das "Mädel" hat keinen 1,0 Abschluss. Die wird weder Hintergrundwissen zum BV haben, noch Erläuterungen vom Arzt begreifen. Der ihr Gehirn funktioniert nach Drogen nicht mehr so einwandfrei. Mein Gefühl sagt mir, man verurteilt hier die Flasche. Der Arzt wird sich gesagt haben, instabil, hat Ängste alles zu schaffen, die soll sich auf das Baby konzentrieren... und nicht fertig machen wegen überzogener Erwartungshaltung eines AG. Kleine Schritte sind für sie ein Erfolg! Kleine! Als AG seid ihr in meinen Augen übergriffig und ungeeignet. Unprofessionell. Sie musste ihre Sachen packen? Schlüssel abgeben? Wie soll das "Mädel" das begreifen? Ihr seid kein verlässlicher Partner für Menschen die nicht immer gerade aus gehen. Sie hatte mit Drogen zu tun. Der Weg geht nicht immer bergauf, da gibt's auch immer wieder Kurven und Steine und was tut ihr? Statt reden, übereilt die Kasse informieren... So landet sie mit Sicherheit wieder etliche Schritte weiter hinten. Deine Hormone haben Dich scheinbar nicht rational handeln lassen... Nunja.

von HeyDu! am 12.07.2019, 11:35



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Ich würde mich auch mal an den runden Tisch setzen und sprechen. Das Mädel evtl mit der Mutter einladen wenn für beide OK. Und euch beide. Dann in Ruhe besprechen. Vom Arzt werdet ihr ja eine Rückmeldung bekommen warum er das BV als nötig angesehen hat. Je nachdem was kommt würde ich dann weitersehen. Denn wen das BV so gar nicht ok war, ist er evtl ja auch mal ganz froh eine Aufklärung darüber zu bekommen wie er bei einem BV vorzugehen hat. Scheint ja das er davon auch keinen Plan hat.

von Felica am 12.07.2019, 11:38



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Kümmert Euch um das Mädchen aber dann nicht als AG. Helft ihr aber werdet nicht ihr Ausbilder... oder bringt es zurück auf die professionelle Ebene. Frauenarzt anrufen und fragen wäre als "Freund & Helfer" des Mädels 3 x besser gewesen. Ihr habt Job und Privat vermischt, ihr seid in meinen Augen genauso verantwortlich wie der Arzt. Nur das Kind ist unschuldig. Die weiß es einfach nicht besser.

von HeyDu! am 12.07.2019, 11:40



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

@luvi Ich glaube, wie weiß sehr genau was ein BV ist. Du hast gestern ja nicht mit ihr telefoniert………..

von KielSprotte am 12.07.2019, 11:43



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

"Deine Hormone haben Dich scheinbar nicht rational handeln lassen... ." Uuups. Natürlich kann man über viele Sachen verschiedener Meinung sein, aber ich finde, das sollten wir auf höherem Niveau können. Vor allem wenn man vorher das Verhalten von KielSprotte als "übergriffig" charakterisiert... ich finde, hier bist Du über's Ziel hinausgeschossen. Zum Thema: In der Erziehung redet man manchmal von "Grenzen aufzeigen". Meiner Meinung nach hat die Angestellte, genau wie der Arzt, hier durchaus eine Grenze überschritten, und das darf sie (und der Arzt) auch merken. Wie und ob man danach weitermacht, kann man vielleicht auch später mit etwas Abstand entscheiden.

von zweizwerge am 12.07.2019, 12:16



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Wow..... Toll.... Erst wettern alle gegen Schwangere mit BV und nun zweifelt ein AG dieses an... Und schwupps alle auf der Seite der MA. Fällt euch nicht auf, dass eigentlich der AG das BV wegen der Lasten heben und der stehenden Tätigkeit hätte ausstellen müssen. Bzw. will ja der AG eine unschädliche Arbeit der MA geben.. Sind doch immer eure Vorwürfe an Schwangere. Arbeiten egal was für das Geld...

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 12:46



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Ich unterschreibe mal bei dir. Bin extrem erschrocken darüber wie sich hier einige gehen lassen. Der AG hat das Recht ein BV anzuzweifeln. Warum und weshalb tut gar nichts zur Sache. Da zu sagen, verzichte aus Bequemlichkeit lieber ist schon krass. Dann lass uns doch in Zukunft auch darauf verzichten Steuerhinterziehern zu belangen, falschfahrern und am besten gleich jede andere Straftat. Spart man sich den Bau von Gefängnissen und den Unterhalt dafür. Es tut auch gar nichts zur Sache wie man das Verhalten des AG meint zu bewerten. Auch nicht welche Vorgeschichte das Mädchen vorher hatte. Oder sollen wir demnächst Vergewaltiger laufen lassen weil sie als Kinder selbst missbraucht wurden. Fakt ist einfach, AN hat BV eingereicht. Angeboten wegen Ersatzarbeit wurde mit weiterem BV beantwortet und es gibt Indizien dafür das das BV fragwürdig ist. Damit hat der AG das Recht dieses prüfen zu lassen. Und danach evtl weitere Schritte einzuleiten. Rest müssen die Beteiligten klären. Fr. Bader hat vor ein paar Wochen extra darum gebeten keine Tipps zu Straftaten usw hier zu geben. Scheint schon wieder in Vergessenheit geraten zu sein.

von Felica am 12.07.2019, 13:09



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

@Zweizwerge Finde ich nicht. Ich bin nicht der AG und auch nicht der Geschäftspartner der Fragestellerin. Ich darf mein Kopfschütteln genauso ausdrücken wie es mir in den Kopf steigt. Tatsachen wurden ja eh bereits geschaffen. Völlig sinnfrei ein BV anzuzweifeln und gleichzeitig die Räumung des Fachs zu verlangen. Alles innerhalb von 24 Stunden. Handeln ohne Sinn und Verstand. Als AG sollte man ein Ziel vor Augen haben und entsprechend handeln. Ich seh das hier nicht. @Saarlandmami2 Man weiß doch gar nicht wer Mist gebaut hat. Da gibt es zig Varianten. Der AG hätte müssen handeln bzgl. heben/ tragen usw. Er tat es nicht, also tat es der Arzt nach Schilderung des Patienten. ODER Ggf. ist es mit dem heben/ tragen gar nicht so wild und der Patient hat wissentlich oder unwissentlich den Arzt falsch geimpft ODER Der Arzt kennt tatsächlich die Baustellen seines Patienten und hatte seine Gründe. Vielleicht war der Patient einfach total fertig... oder oder oder Wenn man eh schon alles vermischt, hätte die Fragestellerin auch einfach die Bälle flach halten können und den Arzt selbst fragen. Danach hätte es immer noch Möglichkeiten gegeben... Naja, jetzt müssen da alle eben durch..

von HeyDu! am 12.07.2019, 13:21



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Zuerst bekommt die MA eine AU. Dann ein individuelles BV, dass bestimmte Tätigkeiten ausschließt, aber Bürotätigkeit zulässt. Alles vollkommen ok. Bisher wurde jeder Fragestellerin hier deutlich erklärt, dass so ein BV heißt, dass sie jede zumutbare Tätigkeit annehmen muss usw. Nun macht der AG ebenfalls alles richtig, hat eine Ersatztätigkeit (und nicht mal Kaffee kochen - was bisher oft genannt wurde, um klar zu machen, dass ein BV nicht heißt, man kann sich die Arbeit aussuchen) und teilt ihr dies mit. Darauf hin weist die MA jegliche Arbeit von sich, sie hätte keine Zeit wegen Umzug und reicht ein komplettes BV ein. Und jetzt ist der AG der Böse, der ein armes, unwissendes Mädel schlecht behandelt? Sich doch besser um sie kümmern müsste, sie verängstigt, ja sogar von sowas wie gemobbt fühlen wurde hier fabuliert. Warum? Warum soll der ASG plötzlich ein BV, dass hier oft genug als zweifelhaft etc dargestellt wird, hinnehmen und sein Verhalten gegenüber einer offensichtlich arbeitsunwilligen MA überdenken? Sorry, das verstehe ich nicht. Hätte eine MA den Fall hier geschildert: "nach AU hat mein FA mir ein indiv. BV ausgestellt. Mein MA verlangt nun, dass ich Bürotätigkeit mache. Das kann ja doch nicht sein, oder? Zumal ich gerade auch umziehe" - 1000%ig wäre hier ein kollektiver Aufschrei erfolgt, was für eine Unverschämtheit sich die Fragestellerin da herausnimmt und das sie jede Tätigkeit machen müsste, auch Kaffe kochen. Und erst recht, hätte diese dann och nachgeschoben "ich habe jetzt sofort ein komplettes BV eingereicht - kann der AG das anzweifeln". Wie gesagt - ich verstehe einige Reaktionen hier gerade gar nicht .... Meiner Meinung nach ist KielSprotte völlig zu recht aufgebracht.

von cube am 12.07.2019, 14:25



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Cube, Ich habe das mit Mobbing vorgebracht. Wenn du aber schon darauf rumreitest, solltest du dir meinen Text noch mal durchlesen. Ich habe nicht geschrieben, dass der Arbeitgeber sie mobbt, sondern gemeint, dass die Schwangere das gegenüber dem Arzt so behauptet haben kann und das BV vielleicht auf Mobbing ausgestellt wurde. Das ist nur schwer nachprüfbar. Es wittern auch sonst nicht alle Leute Betrug bei BV. Es sind immer die gleichen. Und zwar die, die auch in diesem Thread von Betrug schreiben. Andere sehen es differenzierter, wie auch jetzt. Ich würde es als Arbeitgeber auch eigenartig finden. Erst AU, dann Teil-BV, dann Voll-BV. Ich würde wahrscheinlich auch nachhaken. Beim Arzt, bei der Angestellten und evtl. auch bei der KK. Aber die Fragestellerin vermischt 2 Ebenen. Sie nimmt das persönlich. Auch die Reaktion mit dem Spindräumen auf der Stelle ist überzogen. Es besteht ein Arbeitsverhältnis im BV. Bin gespannt, was Frau Bader antwortet. Ich habe mal was gefragt, was in eine ähnliche Richtung geht. Der Arzt hätte das BV nicht ausstellen dürfen. Eine Schwangere darf darauf vertrauen, dass der Arzt das richtige macht. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 14:54



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Und weil der Arzt von Mobbing ausgegangen ist hat er tragen und heben verboten?

von Felica am 12.07.2019, 15:04



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Sorry, das hab ich dann mißverstanden. Ich gebe dir auch Recht, was das Spindt räumen/Schlüssel abgeben betrifft - sie ist nach wie vor MA und das ist nicht ok bzw. wirkt dann eben eher persönlich beleidigt. Aber: so, wie KielSprotte es schildert, ist ihr Verhalten nun nicht gerade das, was man als AG erwarten kann. Die MA äußert ganz klar, dass sie mit dem BV in der Tasche gar nicht vorhatte, überhaupt irgendeine Arbeit noch zu verrichten. Das nicht zu akzeptieren bzw. negativ zu bewerten, ist das gute Recht des AG´s. Und nicht zwangsläufig schon persönlich beleidigt sein. Das hat etwas mit Arbeitseinstellung zu tun bzw. Verhalten dem Unternehmen/AG gegenüber. Da darf ich als AG sehr wohl annehmen, dass mein MA nicht besonders loyal mir oder der Firma gegenüber ist und das rein auf beruflicher ebene auch negativ bewerten. Bis zu diesem Punkt sehe ich nicht, dass beruflich und persönlich vermischt wird - erst ab dem Punkt "Spindt räumen & Schlüssel abgeben".

von cube am 12.07.2019, 15:34



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Wegen Mobbing: nicht beim Teil-BV, beim 2. Wer weiß, was dem Arzt gesagt wurde. Bis jetzt wurde auch nichts von den Arbeitszeiten geschrieben. Wenn ich immer z. B. für Samstag / Sonntag Dienst eingeteilt wäre, evtl. auch nachts arbeite, Dienstag und Mittwoch frei habe und dann der AG beim BV am Montag sagt, dass ich am nächsten Tag arbeiten muss, da BV hätte ich auch ein Problem, gerade wenn man im Umzug ist und Helfer organisiert hat. Es könnte auch ein Arzttermin extra auf den freien Tag gelegt worden sein. Wir wissen nicht, was genau vorgefallen ist, wie genau die Gespräche verlaufen sind. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 16:20



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Das ein krankenschein bis Freitag vorlag und die MA dann ein Teil-bv brachte. Der AG ist doch angehalten seine MA dann entsprechende Tätigkeiten zu geben... Das wollte dann die AG mit der MA besprechen und bekam zu hören: hö ich soll arbeiten??? Ich ziehe doch um... Und dann kam ein totales BV vom Arzt..... Verständlich das der AG dann misstrauisch wird. Diese andere Sache mit der Chance usw. Und dem Räumen des Spindes ist eine andere Sache....

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 16:29



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Pfui! Unmöglich finde ich euer Verhalten als Arbeitgeber und noch schlimmer als persönlicher aufgespielter Messias.

von Btby am 12.07.2019, 17:08



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Aber, hier ist der AG. Man hätte Kielsprotte also fragen können. Stattdessen wird sie blöde angemacht und aufgefordert lieber beide Augen auszudrücken auchvwe n sie von einem Gefälligkeits-BV ausgeht statt den ihr rechtlich zustehenden Mitteln nach zu gehen. Was am Ende rauskommt ihre Sache, ihr Risiko. Ich weiss nicht was die Schwangere den Arzt gesagt hat oder warum das BV ausgestellt wurde. Auch nicht in es überhaupt eine Grundlage dafür gibt. Aber ich bin der Meinung, so wie eine AN den Weg über das Gewerbeamt gehen darf wenn entgegen der eigenen Meinung kein BV ausgestellt wird. So sollte der AG die Möglichkeit haben ein BV anzweifeln zu dürfen. Egal warum und weshalb und völlig egal was drum herum ist. Ist es zu Recht ausgestellt worden, gut für die AN, Pech für den AG und KK. Oder auch nicht, weil dann alle sich sicher sein können, alles korrekt.

von Felica am 12.07.2019, 17:26



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Felica Es handelt sich aber nicht um ein normales AG-AN-Verhältnis. Der AG hat halt gedacht ;-) z.B., dass das Baby dann beim AU Pair bleiben darf. Erst ist man ganz dicke und der Gutmütige und dann geht man sofort den Weg über die Kasse? Schickt ne Mail zur Räumung der Sachen und will im gleichen Zug aber, dass das BV für unrechtmäßig erklärt wird, damit der AN wieder an der Front erscheint? Wenn man einem Menschen der Hilfe braucht und sucht, eine Chance gibt, dann macht man nicht binnen weniger Stunden solche unüberlegten Schnellschüsse. Woher soll das Mädel wissen und einordnen, dass das mit dem Dicke sein auf einmal zum professionellen " Ich bin der Chef" Verhältnis gewandelt wurde. Es war einfach unfair. Man hätte es anders besprechen können und müssen. AN AG und Arzt... für die Kasse wäre dann immernoch Zeit gewesen. Die 3 Parteien hätten es vermutlich auch allein geschafft rechtmäßige Zustände herzustellen. Niemand hier will Betrug aber niemand hier kann die Rechtmäßigkeit des BVs prüfen.

von HeyDu! am 12.07.2019, 18:04



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Spind und Schlüssel: Ich denke, dass es vielleicht vorteilhaft für die Arbeitgeberin wäre, erstmal eine Nacht über der Angelegenheit zu schlafen und nicht aufgebracht Tatsachen zu schaffen, grundsätzlich halte ich die Rückforderung an sich aber nicht für völlig falsch und das Handeln der AG daher auch nicht deshalb für verwerflich. Mir scheint, wir haben es hier nicht mit einem Großunternehmen zu tun. Vielleicht gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Spinden. Die Angestellte hat aktuell geäußert, dass sie vor der Geburt nicht mehr arbeiten will und das mit dem BV gestüzt. Ferner hat sie schon vorher geäußert, dass sie mindestens ein Jahr Elternzeit nehmen will (Verschiebung der Ausbildung). Soll der AG den Spind mind. ein Jahr freihalten? Es erscheint doch sinnvoll, den Spind vor der Geburt räumen zu lassen, und warum sollte man dann warten (wobei es auf den Tag oder die Woche vielleicht nicht ankommt...). Und bei gestörtem Vertrauensverhältnis, oder wenn ein Rechtstreit über das BV im Raum steht, würde ich als AG auch den Schlüssel zurückfordern, grad wenn mindestens 1 Jahr Pause angesagt ist, sorry. Es scheint ja auch nach erster Rückmeldung, dass die Angestellte erst bei diesem Schritt verstanden hat, dass sie da was falsch gemacht hat (und ich bin der Meinung, sie hat was falsch gemacht) Was nicht heißen muss, dass der Arbeitgeber nicht meiner Meinung nach irgendwann in Ruhe mal das Gespräch mit der Angestellten suchen sollte...

von zweizwerge am 12.07.2019, 18:17



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Nein, AG und AN hatten geplant. Nicht AG hat gesagt spring. Man hat vorher zusammen geschaut wie kann es weiter gehen. Si jedenfalls hat kielsprotte es geschrieben. Ja, spinnt und schlüssel blöde gelaufen. Ändert aber wenig an der grundsätzlichen Sache. Übrigens, Du verwechselt du genauso die Ebenen. Sagst kielsprotte soll einen auf Freund machen und drüber wegschauen. Warum? Als AG darf sie grundsätzlich jedes BV anzweifeln. Vorallen wenn einem am Telefon gesagt wird, habe keine Zeit zum arbeiten, bin am umziehen. Das könnte wenn es richtig blöde läuft sogar eine Abmahnung begründen. Den heben und tragen, genau wie jegliche andere Tätigkeit wurde vom Arzt gerade verboten. Und zwar komplett.

von Felica am 12.07.2019, 18:39



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

und ohne irgendwelche Vermutungen, Interpretationen oder Vorhaltungen, wie man sich hätte verhalten können/sollen/müssen: Ja, der AG kann ein BV anzweifeln. Wie ich oben schon reinkopiert habe, ist dies möglich. Eben so wenig wie ein AN alles ohne Gegenfragen oder Überprüfung aus Rechtmäßigkeit hinnehmen muss, muss auch ein AG nicht einfach alles stillschweigend akzeptieren.

von cube am 12.07.2019, 18:49



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Felica Ich sagte nicht sie soll auf Freund machen. Ich sagte, sie soll Konsequent eine Linie fahren! Ein großer Unterschied.

von HeyDu! am 12.07.2019, 18:55



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Felica Ich sagte nicht sie soll auf Freund machen. Ich sagte, sie soll Konsequent eine Linie fahren! Ein großer Unterschied.

von HeyDu! am 12.07.2019, 18:55



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Ich kam nicht einschätzen in wie weit sie konsequent ist oder nicht. Auch mir hat der AG schon eine Lösung wegen kinderbetreuung angeboten. Genauso wie Weiterbildungen usw. Im Laufe der Zeit wurden Arbeitszeiten angepasst. Es tritt ein Problem auf, man setzt sich zusammen und redet, schaut wie es eine Lösung für beide gibt. Passt es, alles gut. Sonst wird abgelehnt. Habe ich bei der kinderbetreuung gemacht. Trotzdem ist mein Chef nicht mein Freund oder ich würde ihn damit verwechseln. Man respektiert sich und beide haben wir mehr Vorteile wenn man sich einigt. Das heißt aber nicht das eben alles geht. Ich setze voraus bei vielen AG dürfte das ähnlich sein.

von Felica am 12.07.2019, 19:10



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Vorher würde irgendwann geschrieben, man könnte den Arbeitgeber, also Kielsprotte fragen, sie wäre ja hier (im Thread). Sie reagiert leider nicht auf kritische Äußerungen zu den Arbeitszeiten/Arbeitstagen. Oder dahingehend, dass die Verantwortung doch beim Arzt liegt und nicht nur beim "Mädel". Oder zum Arbeitsvertrag, wie lange der überhaupt noch geht, denn eigentlich war ja der Ausbildungsbeginn im August geplant. Es kommt hier auch nicht der Zuspruch von allen Antwortenden, den sie vielleicht erwartet hatte. Ich als AG würde dieses BV auch anzweifeln, mit Krankmeldung und Teil-BV vorausgehend. Doch wären meine Schritte anders gewesen, zunächst ein Gespräch mit der Frau und wenn möglich mit dem Arzt. Was ist das für eine Art über eine Schwangere Angestellte zu sprechen. Ich kenne den Begriff Mädel auch. Vielleicht ist das in eurer Gegend anders, aber er drückt doch eine gewisse Überlegenheit von Kielsprotte aus. Oder meint ihr, Kielsprotte möchte gerne als Mädel bezeichnet werden. Für mich zeigt die Ausdrucksweise von Kielsprotte, dass sie die Frau nicht respektiert, sich ihr überlegen fühlt. Die Art wie sie über die mögliche Drogenabhängigkeit schreibt, den One Night Stand, wie sie das Leben für sie managt usw. Wie alt ist die Schwangere eigentlich? Durch den Ausdruck Mädel schätz ich sie auf 17. LG luvi

von luvi am 12.07.2019, 20:21



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Kielsprotte, natürlich kann man ein BV ganz legitim anfechten. 1. Ich hätte erst mal beim Arzt angerufen und gefragt, von welchen Arbeitsbedingungen er bei dem ersten BV ausgegangen ist, und dann beim zweiten.... (Das Mädel hat vermutlich gejammert, es müsse schwer heben und stehen usw. und dann genau das richtige Attest erhalten, aber nicht den Inhalt gelesen. In der Meinung sie sei jetzt frei gestellt ... wie so viele das irrtümlich verstehen. Sie wollte ja frei um sich um den Umzug kümmmern zu können. Das ist natürlich ein Gefälligkeitsattest, starke Hinweise drauf liegen vor.) 2. Man kann verlangen dass sie das BV von einem weiteren Arzt bestätigen läßt, muss als AG dann aber die Kosten dafür tragen. Wenn man dem ersten Arzt sagt, dass man das BV anfechten möchte, dann wird er idR einlenken und es konkretisieren. Kein Arzt will solchen Ärger an den Hals und ggf. noch Regreßansprüche. Und ich finde es völlig richtig, dass ihr dem Mädel Grenzen aufgezeigt habt. Ihr wart gar nicht übergriffig und gar nicht unprofessionell. Wenn mehr AG solch konsequentes Auftreten hätten, dann gäbe es weniger von diesen unsäglichen Wunsch-BVs. Wir hätten weniger Trittbrettfahrer, weniger Stress in den Arztpraxen. Letzlich käme es den Frauen zugute, die wirklich ein BV brauchen.

Mitglied inaktiv - 13.07.2019, 16:53



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

und dies dem Arzt auch unmissverständlich gleich mit dem Hinweis auf die Geltendmachung von evtl. Regressansprüchen mitgeteilt. Ich finde, die Ärztekammer muss sowas auch wissen.

von ALF0709 am 13.07.2019, 19:04



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Sorry an alle, ich habe hier mal einige Zeit nicht reingeschaut um von dem ganzen Thema mal runterzukommen. Zum Thema „kleine Schritte“ – die haben wir mit ihr mehr als gemacht. Fing damit an, dass wir sie irgendwann morgens nicht mehr aus dem Bett telefonieren mussten, sondern sie selbst mal ihren Wecker gehört hat, nächstes Thema Handy – irgendwann hat sie dann mal gepeilt, dass man nicht Kollegen ewig warten lassen kann, weil man auf Toilette tausend Nachrichten texten muss etc. etc. etc. Da haben wir wirklich einiges durch…….. Und zum heiß diskutierten Thema „Spind räumen und Schlüssel abgeben“: Sie war bis Ende September letzten Jahres über eine Jobcenter-Maßnahme bei uns, dann haben wir mit ihr und ihrer Mutter mehrere Gespräche wie es weitergehen kann und soll. Ergebnis: Ausbildung ab 08/19, bis dahin hat sie einen bis 31.07.19 befristeten Vertrag als Hilfskraft bekommen. Als sie nun vor rd. 12 Wochen mit der Nachricht „schwanger“ kam, haben wir sie erst einmal 3 Tage freigestellt (bezahlt) und mit ihr besprochen wie es weitergehen soll. Ergebnis: Ausbildungsstart ab 08/20 oder 08/21, bis dahin sollte ihr Vertrag verlängert werden, damit sie Muschu, EZ, Krankenversicherung etc. hat. Danach war sie 6 Wochen in einer überbetrieblichen Maßnahme (Überbetrieblicher Ausbildungsteil der Azubis aus dem 1. Jahr, damit sie schon mal reinschnuppern kann, war lange geplant), dann 2 Wochen Urlaub, danach die 3 Krankheitswochen – übrigens von einem Allgemeinmediziner nicht vom FA. Seit mdst. 10 Wochen liegt ihre Vertragsverlängerung hier, wir haben ihr 3x gesagt, dass sie zum Unterschreiben kommen soll – zuletzt bei einem zufälligen Treffen bei einem Volksfest, welches sie putzmunter trotz Krankschreibung besuchen konnte. Nun ist allerdings bei uns das Fass übergelaufen und die Vertragsverlängerung ist im Schredder gelandet – wer nicht will, der hat schon! Achso, Thema Arbeitszeit: Bei ihrem bisherigen Job musste sie um 6.30 Uhr beginnen, bei dem nun geplanten Schreibtischjob hätte sie auch später beginnen können, das wollte ich mit ihr besprechen, da frühes Aufstehen nach wie vor nicht unbedingt ihr Hobby ist. Ich hoffe, ich konnte nun einige Unklarheiten verdeutlichen. Und zum Ausdruck „Mädel“ – das ist wirklich nicht böse gemeint, sondern in unserer Familie eine völlig normale Bezeichnung, die ich auch z.B. auch mit meiner Schwester wechselseitig nutze!!! Hätte ich denn „Zukünftige Auszubildende“ oder „Mitarbeiterin“ schreiben sollen?!

von KielSprotte am 13.07.2019, 20:04



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Zu einem Angestellten hat man kein Verhältnis wie zur eigenen Schwester. Die Erläuterungen ändern meine Meinung keineswegs. Im Gegenteil. Wecker, Handy, Mädel und Co ... Als rechtliche Anmerkung: Vertrag ist Vertrag. Der Arbeitsvertrag braucht keine Schriftform. Vielleicht interessiert es das Mädel nicht und ihr kommt einfach so aus der Nummer raus, wenn nicht, wird Euch das Rechtliche noch eine Weile beschäftigen und Nerven kosten. (U.a. könnte sie das Amt zwingen auf Erfüllung Vertrag zu klagen oder gegen die Kündigung. Man wird nicht richtig schlau daraus, was ihr nun getan habt oder tun wollt.) Ihr habt zig Fehler gemacht und solltet im Sinne Eurer Firma Nachhilfe im Personalrecht nehmen. Alles Gute.

von HeyDu! am 14.07.2019, 12:29



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

HeyDu, das war man wieder ein ganz überflüssiger, unverschämter Beitrag von dir. Kielsprotte. Ja, es gibt manchmal Arbeitgeber wie euch, die sich um soziale Härtefälle außer der Norm mit einem großen Herzen kümmern und sie aus ihrer Harz-IV-Falle mit all den Folgen für ihr Leben "retten". Ich kenne mehrere solche Arbeitgeber. Sie tun der Gesellschaft einen großen Dienst. Denn jeder der ins Erwerbesleben integriert werden kann, ist eine Sorge weniger, ein Sozialhilfeempfänger weniger, vielleicht später eine gescheiterte Existenz weniger. Respekt dass ihr das so lange durchgehalten habt. Wenn auch die Sache mit dem Wecker, wecken per Anruf usw. schon sehr weit geht. Und anstatt dafür Respekt zu ernten, muss man noch den Hohn der Besserwisser ertragen. Ich würde keine weiteren Details dazu veröffentlichen.

Mitglied inaktiv - 14.07.2019, 13:14



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Wieso hat das Mädel einen Vertrag... Der ursprüngliche Vertrag lautet auf 30.07.19... Und die Verlängerung ist noch von ihr unterschrieben. Und das mit den verschiedenen Bvs sehe ich auch anders. Das 1. wollte die Firma ja das sie arbeiten kommt entsprechend der Vorgabe vom FA (keine stehende Tätigkeiten, kein Heben....) die nötige Absprache wurde mit einem totalen BV beantwortet.

Mitglied inaktiv - 14.07.2019, 13:20



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Saarlandmami2 Weil der Vertrag mündlich geschlossen wurde. Details waren besprochen. Die Mutter der (ehemaligen AN) war ja scheinbar bei Gesprächen dabei, fungiert als Zeuge. Schriftform nicht erforderlich. Ich sag nicht, dass mir die AN sympatisch ist, nur das hier auf vielen Seiten unsauber gearbeitet wurde und dass das theoretisch noch zu Problemen führen kann.

von HeyDu! am 14.07.2019, 14:04



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Upss Mündlich zahlt ja auch + Zeuge Allerdings hat es die Firma ja wohl über trieben.... Gleich Kasse angerufen, Spind räumen nachdem man vorher sogar den Weckdienst usw übernommen hat... Auf ein paar Tage mehr wäre es dann auch egal gewesen....

Mitglied inaktiv - 14.07.2019, 14:23



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Gut gemeint ist halt nicht immer gut gemacht. Mit viel Glück lernen alle Parteien aus der Sache.

von HeyDu! am 14.07.2019, 14:36



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

HeyDu, lies doch mal bitte genau, was Kielsprotte bzgl der mündlichen Absprache geschrieben hat: Es wurde in Anwesenheit der Mutter der Arbeitnehmerin besprochen, dass der Vertrag verlängert werden SOLLTE. Ich deute das so, dass der Arbeitgeber gesagt hat, wir können den Hilfskraft-Vertrag gern verlängern/entfristen, wenn die Arbeitnehmerin möchte (=Angebot). Dieses wäre aber nur zustandegekommen, wenn die Arbeitnehmerin es auch angenommen hätte. Dass sie dies mündlich während des persönlichen Treffens getan hätte, wissen wir NICHT. Alles klingt vielmehr danach, als hätte man zu ihr gesagt, überleg es dir, und wenn du den Vertrag verlängern willst, komm unterschreiben. Es kann im Übrigen auch gut sein, dass im aktuellen, befristeten Vertrag ausdrücklich drinsteht, dass mündliche Nebenabreden unwirksam sind und alle Vertragsänderungen (= auch Verlängerung) der Schriftform bedürfen. Solche Klauseln sind eigentlich üblich, um sich gegen genau solche Unsicherheiten abzusichern. Kielsprotte, lass dich nicht beirren! Aus meiner Sicht hast du genau richtig gehandelt! Wenn das „Mädel“ das mit dem BV nicht richtig verstanden hätte o.ä., wäre bei oder nach dem Telefonat mit der Bitte, ab Montag den Bürojob zu machen, der richtige Zeitpunkt gewesen, wo sie hätte nachfragen und alles klären können. Dass sie stattdessen dann mit dem vollen BV um die Ecke kam, zeigt doch ganz klar, dass es ihr nicht um eine einvernehmliche Lösung ging!

von Rotkehlchen am 14.07.2019, 20:21



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Ich lese richtig. Ich schrieb "Es könnte Probleme geben." Und wenn, dann liest Du nicht richtig. Kielsprotte schrieb wortwörtlich: "ERGEBNIS: Ausbildungsstart ab 08/20 oder 08/21, ..." Vertragsverlängerung. Es gab also ein Ergebnis... Ich schrieb nicht, dass dies oder jenes eindeutig nachweisbar ist, nur dass man sich in eine doofe Situation gebracht hat und da noch Ärger kommen kann.

von HeyDu! am 14.07.2019, 21:07



Antwort auf: Kann AG ein BV anfechten?

Hey Du, Ich merke, wir sehen einige Dinge ähnlich. Übrigens, so ganz uneigennützig sind die Arbeitgeber auch nicht, wenn Sie Leute im Rahmen von Maßnahmen des Jobcenters einstellen. Der Arbeitgeber bekommt vom Jobcenter eine bestimmte Zeit den Lohn erstattet. Er zahlt also nichts für diese Arbeitskraft. Übergriffug meine ich übrigens nicht in Bezug auf die Meldung bei KK und Co. Übriffig ist das Einmischen ins Privatleben der Angestellten, die abfällige Ausdrucksweise usw. Kelsprotte, du merkst es tatsächlich nicht: Mädel ist ein unangemessener Ausdruck. Sie war und ist es auch immer noch, eure Angestellte. Genau so hättest du sie bezeichnen können. Auch die Sache mit dem AuPair. Das war wahrscheinlich gut gemeint, ist aber vielleicht nicht so gut angekommen. Ich möchte meine Kinder auch nicht zum AuPair meines Arbeitgebers bringen. Auch dem AuPair gegenüber ist es nicht fair. Sie kommt in eine Familie mit 2 Kindern und soll noch ein drittes, das einer Angestellten der Firma des Familien-Vaters hüten. Das ist definitiv nicht die Aufgabe eines AuPairs. LG luvi

von luvi am 15.07.2019, 12:14