Jemand von einer KK da, hätte da eine Frage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jemand von einer KK da, hätte da eine Frage

Hallo! Habe schon wieder eine Frage ;-) Werde wohl nicht drumherum kommen, mich einer Carpaltunnelsyndrom-OP zu unterziehen. Habe zuhause 3 Kinder im Alter von 6 J. 3 M. und noch Zwillinge im Alter von 3 J. 5 M. Mein Mann ist selbständig und kann sich leider nicht frei nehmen um die Kinder zu betreuen. Meine Stiefmutter hat Parkinson, meine Schwester selber 4 Kinder und sonst ist auch niemand auf die Schnelle greifbar, der die Kinder für 1-3 Tage betreuen könnte, wenn ich ins Krankenhaus gehen würde. Meine Schwiegermutter wohnt ca. 300 km von uns entfernt in der Nähe von Stuttgart und ist aber noch beruftstätig. Könnte sie so eine Art Sonderurlaub nehmen und die Kinder betreuen. Müßte Ihr Arbeitgeber sie für sowas freistellen, wäre ja sozusagen ein Notfall. Würde das die Krankenkasse bezahlen? Für eine Antwort wäre ich dankbar und verbleibe mfg. Carola

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 15:43



Antwort auf: Jemand von einer KK da, hätte da eine Frage

Hallo, wie sind Sie den versichert? gesetzlich? Dann gilt: Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2008



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Danach bekommst Du eine Schiene oder einen Verband. Nach 7 Tagen werden die Fäden gezogen. Mein Vater wurde erst vor 3 Wochen operiert und alles verlief ohne Komplikationen ab. Ich glaube kaum das eine Krankenkasse für Deine Schwiegermutter Sonderurlaub bezahlt. Vielleicht kannst Du aber eine Haushaltshilfe über Deine Krankenkasse bekommen.

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 23:20



Antwort auf: Jemand von einer KK da, hätte da eine Frage

Danke für Deine Antwort. Hatte mich auch schon darüber informiert. Da ich aber drei Kiddies, Haushalt und Büro um die Ohren habe wollte ich lieber für die OP ins Krankenhaus und noch einen Tag dableiben, falls es zu Komplikationen kommt. Denn ich hätte niemanden der auf die Schnelle die Kinder versorgen könnte wenn mein Mann noch auf der Arbeit ist (da wir einen 24-h-Notdienst haben ist das jederzeit möglich). Und schon am ersten Tag nach der OP mit den Kindern rumhantieren ist auch schwer. LG Carola

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 09:32



Antwort auf: Jemand von einer KK da, hätte da eine Frage

bei mir aus? Bin gestzl. bei der Barmer, drei kl. Kinder unter 12 Jahren (6 + 2x 3 Jahre) mein Mann kann die Betreuung aus Arbeitsgründen nicht übernehmen. Gilt die Schwiegermutter auch als 2. Verwandtschaftsgrad? Sie wäre nämlich die einzigste die mir zur Verfügung stehen könnte, wenn sie denn vom Arbeitgeber freigestellt würde. Bekäme sie die Kosten ersetzt? Mfg. Carola Winter

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 14:12



Antwort auf: Jemand von einer KK da, hätte da eine Frage

Zu Deiner Schwiegermutter besteht eine Schwägerschaft. Und ich meine sogar im 1.Grad. LG

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 21:47