Frage: JUugendamt und üble Nachrede

Liebe Frau Bader, ich bin Lehrerin für Gymnasium im Dienst, alleinerziehend und habe mit meinem ehemaligen Lebenspartner eine kleine Tochter (4). Er ist Rechtsanwalt und nach der Geburt von uns getrennt, wir waren nie verheiratet. Er und seine Familie hat uns das Jugendamt auf den Hals gehetzt, mit der Begründung, mir ginge es schlecht, ich sei psychisch krank. Es ging mir auch nicht gut, denn ich habe sehr unter der Trennung gelitten, jedoch war ich voll und ganz dienstfähig im Schulalltag, und habe mich um unsere Tochter nach bestem Wissen und gewissen alleine gekümmert. Ich habe den Verdacht, dass er mir unsere Tochter wegnehmen will und nach einem Hintertürchen sucht, um sie zu bekommen, denn ich habe das alleinige Sorgerecht. In dem Akt vom Jugendamt, den ich nicht lesen darf, stehen, nachdem ich einmal heimlich einblicken konnte unglaubliche Lügen über mich. Ich sei Borderliner, Gewalttätig, schlage mein Kind. Das alles ist nicht wahr, sondern beruht auf Briefen seiner Familie, die keinerlei Einblick in unser leben hatten. Ich habe, um mich zu entlasten eine Familienhilfe beantragt, um zu beweisen, dass ich "normal" bin und dieser Akt endlich geschlossen wird. Die Familienhilfe war eine Kinderpschologin, die mich zu meinem wohlgelungenen Kind beglückwünschte, mich jedoch nicht ernst nam - ich habe Angst, dass sie mir schlechtes schreibt. Wie bekomme ich den Horror wieder los? Ich bekomme immer mehr Angst, dass sich das alles gegen mich wendet, denn mein Ex hasst mich inzwischen sehr. Er kümmert sich keinen Jota um seine Tochter, ist momentan in der Psychiatrie und ich bekomme immer mehr das Gefühl, er sinnt nur nach Rache, da er für sein Scheitern im Leben mich verantwortlich macht. Bitte helfen sie mir, wie kann ich mich schützen und ein ruhiges Leben mit meiner Tochter führen ohne Jugendamt und ohne üble Nachreden.

Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 22:31



Antwort auf: JUugendamt und üble Nachrede

Hallo, Sie sollten unverzüglich einen Kollegen vor Ort einschalten! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2007



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