Hallo Frau Bader,
folgenden Sachverhalt möchte ich vorweg schreiben:
Ich war jetzt 3 Jahre in EZ und will bzw. muss jetzt ab April 2009 wieder bei meinem alten AG anfangen zu arbeiten. Vor einem Monat hatte ich ein Gespräch mit meiner Chefin, die mir mündlich die Teilzeitarbeit mit 20 Stunden zugesichert hat.
Jetzt bekomme ich letzte Woche einen Entwurf des Aufhebungsvertrag für meinem alten Vertrag, bestehend seit Juli 2001 zusammen mit einem neuen Arbeitsvertrages, der folgendes besagt:
1. Befristeter AV
2. Probezeit von 6 Monaten und diverse andere Sachen, die ich so nicht akzeptieren kann.
Nun meine eigentlichen Fragen:
1. Muss mein alter, auf 40 Stunden lautender Vertrag eigentlich überhaupt aufgehoben werden oder bedarf es nur eines Änderungsvertrages???
2. Ich muss doch als AG, der seit 2001 beschäftigt ist, keine erneute Probezeit akzeptieren, oder?
3. Befristet schon gar nicht, ich komme ja aus der Elternzeit. Oder darf das mein AG?
Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit habe, aber auf welche Paragraphen kann ich mich notfalls stützen?
Ich danke schon mal vorab für Ihre Antworten!
Mitglied inaktiv - 08.02.2009, 11:13
Antwort auf:
Ist das so richtig? Ende der Elternzeit - Umstellung auf TZ
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2009
Antwort auf:
Ist das so richtig? Ende der Elternzeit - Umstellung auf TZ
Das kenne ich, erst sehr freundlich tun und dann versuchen, einen raus zu ekeln. Tolle Chefin hast du da.
Nein, den würde ich nicht akzeptieren, scheint so als wenn sie Dich nicht behalten möchte.
Wenn Du dann Probezeit hast, wirft sie Dich raus.
Ich an Deiner Stelle würde den Vollzeitvertrag antreten und sehen was passiert.
Sollte sie sich gar nicht auf einen Änderungsvertrag einlassen.
Im Grunde reicht eine Aktennotiz zu bestehenden Vertrag, dass sich die Arbeitszeit von 40 auf 20 Std. die Woche verringert, alle anderen bestehenden Punkte bleiben bestehen.
Lass dich nicht veräppeln"!
lg
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 09:01
Antwort auf:
Ist das so richtig? Ende der Elternzeit - Umstellung auf TZ
Hallo
Danke das Du mal die Wahrheit sagst, ich dachte schon, ich habe nur so ein ungutes Gefühl dabei. Ich dachte auch immer, es reicht ein Änderungsvertrag, der nur besagt, dass die Stunden runter gesetzt werden und nichts anderes.
Natürlich unterschreib ich den Vertrag nicht, aber was soll ich machen, 40 Stunden kann ich nicht im Schichtdienst arbeiten. Ich werd mal pokern, und wenigstens den ersten Monat auf 40 Stunden zurück kommen.
Aber warum machen die das? Die können mich doch auch ganz legal kündigen, oder? Aber ich glaub, die haben Angst, dass ich ne Abfindung haben will - steht mir doch zu, oder???
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 10:48
Antwort auf:
Ist das so richtig? Ende der Elternzeit - Umstellung auf TZ
Eine Abfindung steht Dir nur zu, wenn sie DIR kündigen. Warum sollten sie Dir eine zahlen, wenn Du selber kündigst.
Ich an Deiner Stell wäre mal super abgew...
Sage, dass Du Dein Kind untergebracht hast und Du dann wieder ab dem...Datum.. X antrittst, dann werden sie schon mal genervt sein.
Dann meldest Du Dich krank, erstmal wegen psychischem Stress,Mobbing usw. Die werden Dir dann schon selber irgendwann kündigen,keine Sorge.
Sorry, ich war auch gerade beim Anwalt, ich kenne alle Tricks von denen. und schreibe Dir ALLEs auf, Datum mit wem Du was gesrpochen hast.
Mail Deiner Chefin, dass Du antrittst, Du Dich aber diskriminiert fühlst, dass ist immer ganz wichtig vor Gericht..:-)
Falls noch Fragen, stell sie..
lg
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 17:05