Frage: Insolvenz + Kündigung

Liebe Frau Bader, ich bin im 5. Monat, mein AG hat die Insolvenz beantragt, der vorl. Verwalter beantragte die Kündigung für mich und meine ebenfalls schwangere Kollegin bei der zuständigen Behörde. Dort nachgefragt sagte man, das könne insg. 6-8 Wochen dauern, d.h. ab Ende September müssen wir uns arbeitslos melden. Das AA zahlt dann ALG bis zum Beginn des MuSchu (Ende Nov.) inkl. der Versicherungsbeiträge für PKV + GKV. So weit, so gut. Für die Zeit des 14-wöchigen Mutterschutzes aber erhalten wir die unterschiedlichsten Aussagen: - Das AA meint, wir erhalten lediglich die 13€ von der KK. - Beim Bundesversorgungsamt sagte man uns, dass die KK während des MuSchu nicht nur die 13€ zahlt, sondern eine Summe annähernd bis zum letzten Netto-Gehalt. - Im MuSchuGes steht: "Wurde das Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist zulässig aufgelöst, wird der Zuschuss über die KK zu Lasten des Bundes gezahlt." Weiter: - "Frauen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beziehen, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche KK (...) Die Höhe entspricht dem Betrag des ALG... vor Beginn der Schutzfrist." Und noch weiter: "Arbeitslose Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen KK sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe." Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dieses Knäuel entwirren könnten. In Ihrer Antwort an Silvia bzgl. des MGs schrieben Sie: "Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten)." Wenn das auch für PKV-Versicherte gilt, wäre mein Problem gelöst. Ansonsten würde ich aus den anderen Aussagen schließen, dass ich zum Sozialamt müsste. Wie sehen Sie das? Besten Dank im Voraus, Sina Was stimmt denn nun wirklich?

Mitglied inaktiv - 01.08.2002, 15:46



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Liebe Sina, liebe Silke, wenn Sie zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfristen arbeitslos geneldet sind, bekommen Sie MG in Höhe des Arbeitslosengeldes. Wenn nicht, zahlt die KK den gesamten Betrag (bzw der Staat über die KK). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.08.2002



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Hallo Sina, das gleiche Problem habe ich auch, mein Chef hat mir 2 Tage vor Beeendigung meines Erziehungsurlaubes gekündigt und mein neuer Mutterschutz beginnt erst nach 3 Wochen. Nun bin ich auch noch krankgeschrieben. Also, ich glaube mein Chef bekommt dieser Erlaubnis der Behörde nicht, aber falls doch, habe ich die verschiedensten Antworten von den Ämtern bekommen. Es kommt mir vor, als wolle einen jeder nur abschieben. Die Krankenkasse hat mich zum Arbeitsamt geschickt. Die KK behauptet ich bekomme das Muschugeld nur in Höhe des Arbeitslosengeldes, aber nur wenn ich nicht krankgeschrieben bin, dann bin ich nämlich gar nicht mehr versichert und muß mich selbst versichern und bekomme nur ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von 77 Euro. In den Leistungskatalogen der KK kan man aber doch nachlesen, daß die KK bei zulässiger Kündigung ( Genehmigung der Behörde ) Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoverdienstes zahlen. Das muß doch dann für die Kündigung in der gesamten Schwangerschaft gelten und nicht nur für die Kündigung in der Zeit des Mutterschutzes ? Das Beste ist ja, das man heir noch an das Sozialamt verwiesen wird, wo man doch Jahrelang Beiträge eingezahlt hat und nun einfach aus dem System rausgeworfen wird, das finde ich echt schlimm, was da abläuft. Bin gespann was Dir Frau Bader antwortet. Ich weiß gar nicht mehr, was werden soll, falls meine Kündigung rechtskräftig wird. Eigentlich hätte die Krankenkasse doch zu mir sagen müssen, machen Sie sich keine Sorgen, sie bekommen auf alle Fälle die 100 % Mutterschaftsgeld, aber da wird man nur abgewimmelt. VG von Silke

Mitglied inaktiv - 01.08.2002, 23:49



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Hallo Silke, ja, den Eindruck des Hin- und Hergeschoben-Werdens habe ich auch. Meine Kollegin und ich haben gestern fast den ganzen Tag hinter den Behörden her telefoniert. Keiner fühlt sich zuständig oder weiß einfach nicht Bescheid. Diese Ungewissheit regt mich maßlos auf - was sich natürlich auch aufs Kind überträgt. Weiß man, was Sache ist, kann man versuchen, mit der Situation umzugehen und das Beste draus zu machen. Deshalb erhoffe ich mir von Frau Bader auch mehr Klarheit. Vielleicht ein kleiner Trost für Dich, Silke: Ich denke, dass alles einen Sinn hat, auch wenn wir diesen nicht immer gleich erkennen können. Es geht immer weiter, irgendwie, und irgendwann wirst Du wissen, warum es so gekommen ist und nicht anders. Liebe Grüße, Sina

Mitglied inaktiv - 02.08.2002, 10:52



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Hallo Sina, ja einen Sinn muß die Sache schon ergeben, und wenn es nur die Erkenntnis ist, das es zwar Gesetze wie Mutterschutz u.s.w. gibt und auch Rechte, aber das man als Schwangere einfach für diesen Staat nichts wert ist, wenn diese Gesetze nicht eindeutig gefasst sind und es für Ämter und Arbeitgeber eine Auslegungssache ist und sie sich um Ihre Pflichten drücken können. Schließlich hat man dieses Geld doch fest eingeplant und es kann nicht sein, daß man im schwangeren Zustand 2 Tage vor Beendigung des Erziehungsurlaubes einfach auf die Straße gesetzt wird. Ich hoffe auch, daß mein Kind keinen Schaden davon trägt durch diese ganze Aufregung. Du hast Recht, wenn man wüßte was eindeutig Sache ist, und was einem zusteht, dann könnte man echt das Beste daraus machen und in Ruhe der Geburt entgegensehen. Schließlich heißt es soch, es soll der schwangeren Frau kein finanzieller Nachteil entstehen. Würde es aber doch, wenn man nur Muschu-geld in Höhe des Arbeitslosengeldes für 3,5 Monate bekommt und wenn man eventuell zum Sozialamt abgeschoben wird, das ist doch wirklich zuviel. Nun habe ich mich wieder so viel aufgeregt. Ich glaube aber Frau Bader kann ( und darf) sich da wahrscheinlich auch nicht so genau festlegen. War auch schon bei ner Anwältin und habe mich beraten lassen, aber die müssen sich da sicher auch erstmal belesen. Naja machs gut. Ich halte Dich auf dem Laufenden, wie es weitergeht. Mein Nutterschutz beginnt ja schon am 14.08. Viele Grüße von Silke

Mitglied inaktiv - 02.08.2002, 14:12



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Danke Frau Bader, das ist doch mal ne genaue Auskunft, also wäre es doch besser kein Arbeitslosengeld zu beantragen für diese kurze Zeit oder ? VG von Silke

Mitglied inaktiv - 02.08.2002, 23:22



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Vielen Dank Frau Bader! Wie mir das AA sagte, wird das ALG gezahlt bis zum Beginn der Schutzfrist. Bis dahin sollte ich mich in jedem Falle arbeitslos melden, den: Im Moment meiner Arbeitslosmeldung "fliege" ich aus der privaten KK raus und werde gesetzlich pflichtversichert (die Vers. kann ich mir aussuchen). Das macht auch Sinn, denn die private KK übernimmt während der Schutzfrist KEINEN einzigen müden Euro (d.h. 14 Wochen ohne Geld), während die gesetzliche KK, wie Sie, Frau Bader, schon sagten, das MuSchu-Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes übernimmt. War ich vorher nicht arbeitslos gemeldet, gibt's nix, denn ich wäre ja nicht erwerbstätig gewesen, bzw. bereit zur Erwerbstätigkeit. Nach den 14 Wochen kann ich mich dann wieder arbeitslos melden, muss allerdings die Betreuung des/der Kinder nachweisen können. Es ist mächtig kompliziert, wenn man sich bisher nie damit beschäftigen musste, aber so langsam entsteht aus dem Puzzle ein Bild ;-) Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße an Silke

Mitglied inaktiv - 13.08.2002, 10:13



Antwort auf: Insolvenz + Kündigung

Vielen Dank Frau Bader! Wie mir das AA sagte, wird das ALG gezahlt bis zum Beginn der Schutzfrist. Bis dahin sollte ich mich in jedem Falle arbeitslos melden, den: Im Moment meiner Arbeitslosmeldung "fliege" ich aus der privaten KK raus und werde gesetzlich pflichtversichert (die Vers. kann ich mir aussuchen). Das macht auch Sinn, denn die private KK übernimmt während der Schutzfrist KEINEN einzigen müden Euro (d.h. 14 Wochen ohne Geld), während die gesetzliche KK, wie Sie, Frau Bader, schon sagten, das MuSchu-Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes übernimmt. War ich vorher nicht arbeitslos gemeldet, gibt's nix, denn ich wäre ja nicht erwerbstätig gewesen, bzw. bereit zur Erwerbstätigkeit. Nach den 14 Wochen kann ich mich dann wieder arbeitslos melden, muss allerdings die Betreuung des/der Kinder nachweisen können. Es ist mächtig kompliziert, wenn man sich bisher nie damit beschäftigen musste, aber so langsam entsteht aus dem Puzzle ein Bild ;-) Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße an Silke

Mitglied inaktiv - 13.08.2002, 10:13



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