Information an AG immer mündlich ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Information an AG immer mündlich ?

Guten Tag, Muss man seine Schwangerschaft immer mündlich im privaten Gespräch kund geben ? Das Problem ist das die Chefin bei einer anderen Kollegin völlig aus dem Häuschen war . Und in einem anderen Gespräch zu allen sagte sie hofft kein weiterer wird schwanger . Daher habe ich garkein Bock die standpauke warum weshalb und so . Es ist einfach so . Generell hat sie hinterm Rücken gemeint sie hofft die jenige hat eine Fehlgeburt und dann muss sie ja wieder zur Arbeit . Also da steht nur die Arbeit an erster Stelle.

von emily2208 am 24.05.2019, 17:15



Antwort auf: Information an AG immer mündlich ?

Hallo, wenn kein BV droht würde ich erst einmal die ersten 12 Wochen abwarten. Und dann evtl. schriftlich mit Attest vom Arzt (das eigentlich der Ag zahlen muss) . Ansonsten hilft es ja nicht. Egal wie Sie es mitteilen, die AG wird sich wahrscheinlich ähnlich verhalten wie bei der Kollegin. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2019



Antwort auf: Information an AG immer mündlich ?

kommt auf den AG an. wenn es mündlich reicht und er sich auf diese aussage verlässt und dementsprechend deinen mutterschutz verfügt ok. wenn er es aber, wie wir, schriftlich möchte mit attest vom arzt (dann muss er die gebühren fürs attest tragen) dann musst du attest holen. das musst du besprechen wie das gewünscht ist. was wo hinter dem rücken gerede wird (hast du es direkt selber gehört??) tut erstmal nix zu sache zum thema. schön ist es nicht. aber du solltest dir ein dickes fell zulegen und drüber stehen. gerade so wie du schreibst würde ich es schriftlich machen (und die 5 euro fürs attest eben selber tragen falls sie das nicht ausdrücklich verlangt). dann bist du auf der sicheren seite. eine kopie des mutterpasses ist übrigens nicht rechtens dies zu verlangen.

von mellomania am 24.05.2019, 19:16



Antwort auf: Information an AG immer mündlich ?

Ok die eine musste ihren Mutterpass zeigen sogar . Hab ich auch nicht ganz verstanden. Angeblich haben sie eine Kopie gebraucht für die personalabteilung. Naja sie war da wollte ihr Attest abgeben und dann gab es ein Gespräch und die Chefin ist halt ziemlich abgetickt vonwegen sie hätte noch arbeiten können . Es gäbe etliche Möglichkeiten und es hätten ihr alle geholfen . Was aber so nichr stimmt . Dort wo sie hin gekommen wäre ...wären auch aggressive Bewohner gewesen und psych. Erkrankte die pausenlos schreien mit ihren exkrementen rum spielen usw . Ebenso Pflege wäre dabei gewesen und viele vom Personal wollten ihr nicht helfen soviel dazu . Ebenso wurde ihr eine fg gewünscht usw. Also ich konnte es verstehen das sie nicht mehr kommt und der grosse Chef sagte ebenso das keine schwangere arbeiten kann in den Betrieb egal wo . Da wir auch sehr aggressive Bewohner haben.

von emily2208 am 25.05.2019, 08:12



Antwort auf: Information an AG immer mündlich ?

der AG hat kein recht!! eine kopie des Mutterpasses zu verlangen. Wenn er eine bescheinigung zur schwangerschaft mit voraussitlichtlichem ET verlangt, muss ER die gebürhren tragen. das dazu. was das weiterarbeiten angeht, MUSS der AG schauen ob er erstztätigkeiten hat. erst wenn er keine (nachweislich) hat, darf er ein BV aussprechen. da hat die schwangere aber überhaupt nichts mitzureden. das obliegt ALLEINE dem AG. wenn man sich unsicher ist, kann man die aufsichtsbehörde bzw. den betriebsarzt einschalten. es muss geschaut werden, ob die arbeit den mutterschutzrichtlinien entspricht. und nur weil mal einer rumschreit ist das noch lange kein grund, dort nicht mehr zu arbeite. aggressive bewohner sind auch kein grund. was heißt aggressiv? wieviele leute arbeiten dort? kann geholfen, anders aufgeteilt werden? kein direkter kontakt mit den menschen? nur administrative tätigkeiten?

von mellomania am 26.05.2019, 20:37