sehr geehrte frau bader, sie hatten mir geschrieben, dass wenn ich ein beschäftigungsverbot vom arbeitgeber bekomme, er zur lohnfortzahlung verpflichtet ist. dieses beschäftigungsverbot würde mir aber mein frauenarzt ausgestellen, ist mein arbeitgeber trotzdem zur lohnfortzahlung verpflichtet?
Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 14:13