Frage: ihre antwort zu rauchende kollegen

sehr geehrte frau bader, sie hatten mir geschrieben, dass wenn ich ein beschäftigungsverbot vom arbeitgeber bekomme, er zur lohnfortzahlung verpflichtet ist. dieses beschäftigungsverbot würde mir aber mein frauenarzt ausgestellen, ist mein arbeitgeber trotzdem zur lohnfortzahlung verpflichtet?

Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 14:13



Antwort auf: ihre antwort zu rauchende kollegen

Hallo, klar. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2004