Hallo !
Wir haben uns zu ein paar Frauen zusammen getan und eine Vorkindergartengruppe gegründet. Nun haben wir auch endlich eine Leiterin gefunden, die dies mit jeweils einer Mutter 2 mal wöchentlkch eranstaltet. Sie hat jetzt schon ein 325-Euro-Beschäftigungsverhältnis. Wir wollten ihr eigentlich einen Beitrag zahlen, soe daß sie als selbständige Honorarkraft arbeitet. Geht das und was kommt da auf sie zu ? Gibt es irgendwelche Höchstgrenzen ?
Danke, Jenny
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 15:18
Antwort auf:
Honorar für Spielgruppenleiterin
Hallo,
wenn Sie schon ein geringfügiges Arbeitsverhältnis hat, kann sie kein weiteres eingehen.
Man muss also einen richtigen Vertrag schliesse, sie muss dann beide Einkommen voll versteuern.
Ist also nicht möglich, sie geringfügig zu beschäftigen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2002
Antwort auf:
Honorar für Spielgruppenleiterin
Hallo Jenni,
sicher geht das. Allerdings heißt das für sie, daß Ihr ihr de facto sämtliche Rechte kappt und zwar zu Eueren Gunsten. Abgesehen davon muß sie zwangsläufig bedeutend mehr Geld verlangen, da sie nun die Ausfallzeiten, die Ihr wahrscheinlich nicht zahlen wollt und zwar egal von wem, einkalkulieren muß (Urlaub, Krankheit, Beendigung des Auftrages). Dazu kommt, daß sie sich selbst krankenversichern muß. Die KK legt bei jedem Selbständigen ein Mindesteinkommen von mindestens 2000.-€ an, egal, ob es zutrifft oder nicht. Somit zahlt sie am Ende u.U. mehr als sie verdient. Das bedeutet eine weitere Preiserhöhung für Euch. Außerdem muß sie sich alleine um ihre Altersversorgung kümmern. (Noch `mal mehr) Sie fällt aus dem sozialen Netz der Arbeitslosenversicherung, da sie diese nicht mehr zahlen muß. Sie braucht aber ein Polster für diesen Fall (+ ...) Kündigungszeiten entfielen, das Honorar müßte per Rechnung eingefordert werden, was wiederum bedeutet, daß dann meistens ewig nicht für die erbrachte Leistung gezahlt wird. Außerdem muß sie dann ein Gewerbe anmelden und braucht einen Steuerberater (kostet sie wieder Geld und damit Euch). Ich könnte noch eine Zeitlang weitermachen.
Kurzum, ich bin selbst Freiberuflerin, habe dies eigenständig so gewählt und bin trotz der genannten Nachteile eigentlich ganz zufrieden damit, da es auch eine Reihe von Vorteilen bietet. Allerdings ist das nicht jedermanns Sache und v.a. nicht, wenn die Ausgangssituation dem Auftraggeber eigentlich nicht weh getan haben kann und man selbst dann das Nachsehen hat. Umgekehrt würde vermutlich keine von Euch in derselben Situation sein wollen. Ihr kennt ja das Sprichwort "Was Du nicht willst, das man Dir tut, ..." Ich ginge unter diesen Umständen jedenfalls nicht auf Euer Vorhaben ein, was wiederum bedeuten würde, daß Ihr letztlich erneut ohne Spielgruppenleiterin da steht.
Ach ja, Höchstgrenzen für das Honorar existieren keine, warum auch, um den Auftraggeber erneut alleine zu schützen?
Ich drücke Euch die Daumen für eine sinnvolle Einigung im beiderseitigen Interesse!
Viele Grüße
Heike
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 22:22