Frage: Hatte AG nachprüfen müssen?

Hallo Ich habe 2013 fälschlicher Weise bei der Beantragung der Elternzeit einen Fehler gemacht, leider ist es keinem aufgefallen, auch nicht meinem Arbeitgeber. Mein Kind wurde am 11.04.13 geboren elternzeitbeginn war dann am 07.06.13 (Wegen mutterschutz) Ich habe leider den Fehler gemacht und nun die 3 jährige Elternzeit ab diesem Zeitpunkt berechnet, also bis 06.06.16 ( statt 10.04.16 wie es eigentlich hätte sein müssen) Mein Chef hat das so hingenommen. Nun war ich 2016 wieder schwanger und habe zum vermeintlichen Wiedereinstieg im juni ein beschäftigtsverbot ausgeschrieben bekommen. Durch ein schreiben meiner krankenkasse die nun den Zeitraum von April bis Juni 16 geklärt haben möchte ist der ganze Fehler erst aufgefallen. Die krankenkasse möchte jetzt gerne für den Zeitraum dass ich die freiwillige Versicherungsbeiträge bezahle. Muss ich dass? Hätte meinem Chef mein Fehler nicht auch auffallen müssen? Ganz dreist gesagt hätte ich ja eigentlich sogar ab April wieder arbeiten gehen müssen, hätte da dann schon das beschäftigungsverbot vorgelegt und sogar wieder Gehalt bezogen. Auf der Suche nach Klarheit MfG megu

von MeGu am 05.05.2017, 12:20



Antwort auf: Hatte AG nachprüfen müssen?

Hallo, da es ja Ihr Fehler war, fürchte es, Sie müssen es zahlen. Ich würde aber mit dem Ag versuchen, es nachträglich zu machen (was wegen der langen Zeit schwierig ist). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017