Guten Abend,
habe mal eine Frage wegen Kautionszahlungen.
Wir haben am 01.04.2010 eine Wohnung bezogen, wo uns aber schnell klar war das wir da nicht lange bleiben, weil der Vermieter eine ziemlich Nervensäge ist! Und schwups war in der Nachbarschaft die ideale Wohnung frei und wir haben direkt zugeschlagen und unsere alte Wohnung gekündigt zum 1.12.2010, seit dem wohnen wir nun in der neuen.
Unser alter Vermieter ein Tyrann geworden und ein unterhalten ist nicht mehr möglich. Er wollte keine Kaution damals von uns haben, aber jetzt fordert er sie ein mit seinem Rechtsanwalt! Kann er das denn noch nach Ablauf des Mietvertrages????
Im Mietvertrag selber steht drin das eine Kaution von 350€ zu leisten ist, aber der ist ja wie gesagt schon abgelaufen!
Weiß das jemand?? Bitte,!
Mitglied inaktiv - 22.12.2010, 21:45
Antwort auf:
Hat zwar nichts mit Familienrecht zu tun, aber ......
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2010
Antwort auf:
Hat zwar nichts mit Familienrecht zu tun, aber ......
eben deswegen und weil es nicht um rund ums baby geht, wird dir frau bader nicht antworten....
zahl doch die 350€, du kriegst sie doch eh zurück!???
Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 08:44
Antwort auf:
Hat zwar nichts mit Familienrecht zu tun, aber ......
Mit welcher Begründung fordert er denn nun die Kaution, wenn der Mietvertrag gar nicht mehr besteht ?
Rein rechtlich dar wohl ein Teil der Kaution für die Nebenkostenabrechnung zurückbehalten werden die nach Auszug ja noch erfolgt.
Von daher würde mich die Begründung interessieren.
Wenn ihr nicht schriftlich habt, dass er darauf verzichtet hat, dann kann er zumindest einen Teil verlangen.
Mitglied inaktiv - 24.12.2010, 08:53