Frage: Hallo nochmal

Hallo Frau Bader, es ging darum, das mein Mann sich von mir getrennt hat und unter allem Umständen die Kinder haben möchte - ich sie allerdings auch nicht hergeben will ... Sie schrieben mir, das ich bezüglich der Kinder keine Angst haben müßte, solange ich mir, was die Kinder angeht, nichts zu hab zu Schulden kommen lassen (schläge, alleine lassen, Drogen, Alkoholexesse). Nun verhält es sich aber so, das mein Mann und ich in einer Bedarfsgemeinschaft sind (Hartz 4) und zu beiden den gleichen Kontakt haben - somit auch den gleichen"Anspruch" auf die Kinder ... Ich war zwar die ersten 2 Jahre ausschließlich mit der Großen allein (da mein Mann arbeiten war), aber seit dem Kleinen ist mein Mann im Grunde, wie ich, zu Hause ... Ich will ihm seine Kinder nicht vorenthalten - dafür liebt er die beiden zu sehr - aber ich komme mit der jetzigen Situation nicht klar. Er möchte eine Räumliche Trennung, weil er meint, wenn er Auszieht würde er den "Anspruch" auf die Kinder verlieren - sehe ich nicht so. Das heißt, er meint das es reicht im Schlafzimmer die Betten auseinander zu stellen und einen Schrank dazwischen zu schieben ... Er hat absolut kein Problem damit, mit mir unter einen Dach zu leben ... ich habe aber ein Problem damit mit ihm unter einem Dach zu leben - da ich Gefühle nicht zu einfach abschalten kann. Mir wäre es am liebsten er würde gehen - oder ich könnte ausziehen und die Kinder mitnehmen ... Noch dazu die Spitzen und Gründe die er mir zuschmeißt ... er würde sowieso besser für die Kinder sorgen, da er ihnen die besseren Werte zukommen lassen würde - das ich aif Grund meiner Kindheit und Vergangenheit gar nicht in der Lage wäre die Kinder richtig zu Erziehen und eine Gesicherte Zukunft zu bieten. Regt sich aber auf, wenn er mal einen halben Tag auf die Kinder achten soll, das er keine 10 Minuten für sich hat - dies hatte ich ihm auch gesagt und er meinte lapidar zu mir, das er sich vielleicht eine Freundin als Hilfe für die Kinder suchen würde ... ich hab ihn nur gefragt ob ich ihm beim suchen helfen soll - oder noch besser eine Annonce schalten. Ebenso, das er alles dafür tun würde um die Kinder zu bekommen, da ich ja sowieso unfähig wäre ... und das die Kinder eh besser mit ihm klar kommen (logisch, wenn ich keine Grenzen setzten würde und den beiden alles hinterher schmeißen würde, würde ich auch besser mit ihnen klar kommen). Andersrum gesehen ist er schnell dabei zu "klapsen" ... Bestes Beispiel: Die große hatte mit ihm getobt, in ihrem Übermut, hat sie ihm den Ellenbogen ins Gesicht gehauen und er hatte nichts besseres zu tun als ihr eine zu knallen - und das meine ich Wörtlich. Das sie ihm den Ellenbogen ins Gesicht gehauen hat war nicht OK und mit Sicherheit schmerzlich, aber das er zugeschlagen hat ist keine Entschuldigung ... Von mir haben die beiden auch mal einen auf den Po bekommen - aber ich versuche dirch reden und erklären alles zu klären ... Soviel wollte ich gar nicht schreiben ... VG Melanie

Mitglied inaktiv - 03.05.2006, 19:27



Antwort auf: Hallo nochmal

Hallo, wenn Sie beide mit den Kindern geichviel in Kontakt sind, kann es in der Tat problematisch werden, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das wird sich vielleicht dann daran orientieren, wer die besseren Chancen hat, einen Job zu finden. Wenn er/ Sie auszieht hat er in der Tat schlechtere Karten. Denn ab dann ist der Lebensmittelpunkt bei Ihnen alleine. Wäre also eine Überlegung wert. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2006



Antwort auf: Hallo nochmal

mir wurde heute gesagt, das man Kinder unter/bis 3 Jahren nicht oder eher sehr selten von der Mutter trennt (es sei denn sie hat sich, was die Kinder angeht was zu Schulden kommen lassen - siehe oberes Posting) - und Geschwisterkinder werden sowieso nicht getrennt. In wieweit kann man das bestätigen? Wäre auch Wichtig für uns ... VG Melanie

Mitglied inaktiv - 03.05.2006, 19:42