Frage: Haftpflichtschaden !!!

Hallo, ich hoffe dass ihr mir etwas weiter helfen könnt, unsere kleine hat bei Freunden eine Glasplatte von einem Tisch verkratzt, die Tischplatte liegt lose auf, sie hat sich darauf gestützt und sie ist runter gefallen und dabei hat sie einen dicken Kratzer bekommen... also halb so wild denn wir sind ja versichert. Jetzt hat mir eine bekannte erzählt dass bei Kindern mit 2 Jahren so etwas von der Versicherung nicht übernommen wird... Ist das so?? Die Platte kostet so um die 280€, bleib ich da jetzt drauf sitzen? Ich habe den Fragebogen noch nicht ausgefüllt, auf was muss ich achten? Hat schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht. Danke LG

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 18:31



Antwort auf: Haftpflichtschaden !!!

Hallo, die Kleine ist unter 7 und somit nicht deliktsfähig - sie haftet also nicht und somit auch nicht Ihre Versicherung (es sei denn, Sie haben es ausdrücklich mit aufgenommen). Sie selber haften nur,, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Im Zweifel bleiben die Freunde also auf dem Schaden sitzen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2008



Antwort auf: Haftpflichtschaden !!!

Nunja.... die Aussage ist nur halb wahr. Fakt ist, daß nach dem Gesetz (hier. BGB) Kinder unter 7 Jahren für ihr Tun nicht verantwortlich zu machen sind. Das hat erst mal NICHTS mit der Haftpflicht zu tun. Die wiederum natrülich nur für Schäden aufkommt, zu denen man gesetzlich verpflichtet ist. Da es aber genau an diesem Punkt IMMER WIEDER zu Diskussionen, Mißverständnisssen (s. o.) und Mißstimmungen kommt, bieten inzwischen viele Versicherungen an, auch die Bezahlung von Schäden (HAFTING ist es keine!) von Kindern mitzuleisten. Und: kann die Kratzer nicht rauspoliert werden? Sprich mit Deiner Haftpflich, denn grundsätzlich regelt diese alle solche Fällre genau so, wie "man" muß. Viele Grüße Désirée Sollte sie nicht zahlen, weil Ihr nicht müsst, dann kann niemand was dafür, wenn Ihr Euch moralisch verpflichtet fühlt.

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 20:08