Frage: Gutschein

Hallo Frau Bader, wahrscheinlich eine ungewöhnliche Frage: Wir haben zur Geburt unseres Kindes 2004 einen Gutschein von unseren Freunden geschenkt bekommen und zu gut weggelegt. Erst jetzt habe ich ihn wieder gefunden. Der Ladenbesitzer weigert sich nun. den knapp vier Jahre alten Gutschein einzulösen. Habe ich noch ein Recht auf den 80 Euro Gutschein? Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen und bedanken uns schon jetzt für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen jeronimo

Mitglied inaktiv - 06.10.2008, 11:05



Antwort auf: Gutschein

Hallo, nein, der Anspruch verjährt nach 3 Jahren ab Ende 2004. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2008