Frage: Gilt die mündliche Vereinbarung

Hallo Frau Bader, eigentlich arbeite ich im Schichtdienst. Habe mich aber nach der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt nur im Frühdienst zu bestimmten Zeiten zu arbeiten, da meine Kinder sonst nicht betreut sind. Leider nur mündlich. Jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich auch im Spätdienst arbeite da sich ein paar Kollegen beschwert haben. Leider hab ich dann niemanden für die Kinderbetreuung.Kann mein Arbeitgeber mich „zwingen“ zur Spätschicht? In wie fern gilt die mündliche Vereinbarung? Es ging ja jetzt 4Jahre ohne Probleme. Arbeit gibt es auch genug im Frühdienst. Vielen Dank für Ihre Antwort

von Moonlight_shadow am 25.10.2018, 15:14



Antwort auf: Gilt die mündliche Vereinbarung

Hallo, zuerst einmal ist wesentlich, was im Arbeitsvertrag steht. Dann ist die Frage, was es mit diesen vier Jahren auf sich hat. Sind jetzt vier Jahre nach der Elternzeit um und Ihr Arbeitgeber hat Sie die gesamte Zeit nur in der Frühschicht eingesetzt? Dann kommt es darauf an, ob im Vertrag steht, dass er Sie umsetzen darf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Gilt die mündliche Vereinbarung

Ich kann dir keine rechtsverbindliche Auskunft geben, inwiefern bei dir sozusagen ein "Gewohnheitsrecht" oder Ähnliches eingetreten sein könnte. Grundsätzlich gilt ja immer der Vertrag und wenn ihr das nicht schriftlich vereinbart habt ... Ich kann dir aber sagen, wie es bei uns war. Ich als Teamleitung und verantwortlich für die Einteilung von Schichten habe mich auf so etwas grundsätzlich nie eingelassen. Egal wie sehr alle übrigen Mitarbeiter zunächst zustimmen, um einem Mitarbeiter einen Gefallen zu tun. Denn genau das, was bei dir jetzt passiert, kann immer passieren: irgendwann kommt jemand und findet es ungerecht oder beansprucht einfach aus für ihn guten Gründen das gleiche Recht. Und dann steht Chef da und kann dem einen Mitarbeiter nicht ablehnen, was er einem anderen wiederum erlaubt. Ich finde aber, da es bei dir ja nun seit Jahren gut lief, müsste dein Chef dir einen Übergangszeitraum gewähren, um dich eben auf die neue Situation auch einstellen zu können. Ich denke, er wird auf den vorhandenen Vertrag bestehen können und muß dich aus Gründen der Gleichbehandlung nun wieder flexibel einsetzen.

von cube am 25.10.2018, 16:33