Gerne an alle, habe ja schon öfter ...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gerne an alle, habe ja schon öfter ...

über einen guten Freund und seine außereheliche Tochter berichtet. Jetzt hat sich die KM endlich darauf eingelassen, daß die Kleine (bald 2,5 Jahre alt, wird immer noch gestillt, 1x morgens und abends soweit ich weiß) ihn zuhause besuchen darf. Sie will die Kleine auch bringen, aber auch bei ihm zuhause an diesem Tag übernachten. Das finde ich ja schon schlimm genug, denn dann hat er seine Tochter ja wieder nicht für sich alleine.... Kann sie verlangen, bei ihm im Haus zu schlafen und bestimmen, was er an diesem Tag mit ihr unternehmen darf?! Kann er nicht verlangen, daß sie sich für diese Nacht ein Zimmer im Ort mietet?! Sie traktiert ihn schon jetzt mit allen möglichen (oder besser unmöglichen) Vorgaben, wie der Besuchstag abzulaufen hat.... Sie ist einfach nur schlimm! Gibt es irgendwo einen Link, wo diverse Regeln für so einen Besuchstag nachzulesen sind, bzw. was die KM alles verlangen darf und was nicht? LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 12:29



Antwort auf: Gerne an alle, habe ja schon öfter ...

Hallo, ich würde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Er ist der Vater und hat auch Rechte! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2010



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Hey Wieso klagt er das Besuchsrecht nicht ein, oder setzt sich mit dem Jugendamt zusammen ? Habe Deine Schilderugen von damals nur noch vage in Erinnerung, aber die kommen doch alleine nie auf einen Nenner.

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 13:29



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Ich habe auch schon so oft gesagt, er soll endlich zum Anwalt gehen und alles schriftlich festlegen lassen. Beim JA machen die nicht´s, denn er bezahlt ja immer ordentlich und die KM hat den Betreuungsvertrag oder wie das heißt von ihrer Seite aus gekündigt.... Außerdem denkt er, wenn er nicht nach ihrer Pfeife tanzt wird sie ihm seine Tochter vorenthalten oder versuchen, es gegen ihn aufzuwiegeln. Dabei liebt die Kleine ihren Papa und sagt nun immer, wenn er sie alle 2 Wochen besucht: Mit Papa mitgehen, Papa soll nicht nach Hause. Die Frau hat einfach einen Schaden, kann es nicht anders ausdrücken. Sie ist voll die Übermutter, läßt keine anderen Meinungen gelten und vereinnahmt die Kleine total. Er ist ein fürsorglicher Vater, der mit Kids umgehen kann, im Notfall würde ich im mit Hilfe bereitstehen (habe selber 3 Kinder), denn er wohnt in der gleichen Straße. Aber sie stellt ihn dahin, als könnte er die Kleine nicht versorgen, würde Dinge mit ihr unternehmen wollen, die die Kleine gefährden könnten und hat sogar schon einmal behauptet, er wolle die Kleine entführen!!! Die Frau ist psychisch krank und will sich einfach nur auf seinem Geld ausruhen und in fertig machen. Ach es gibt da so viele Dinge, die diese Frau schon gesagt und getan hat - das ist einfach unvorstellbar. Ich bin nur mal gespannt, wie dieser Tag ablaufen wird. Und außerdem werde ich mich hüten müssen, ihr nicht mal ganz gehörig die Meinung zu geigen.... LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 13:39



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Schreibst du von der Ex meines Mannes ? *ggg* Ganz ehrlich, er soll zum Anwalt gehen und sein Umgangsrecht einklagen ! Das Kind leidet auch, weil, sorry, er keinen Arsch in der Hose hat sein Recht einzufordern. Je schneller das anständig geklärt wird, desto eher hat er einen geregelten Umgang. Mein mann hat 3 Jahre geklagt, gemacht getan, und nun haben wir einen Beschluss. Nun will sie 900km weit wegziehen ! :-( So frauen hören nie auf, er darf nicht auf ihre Spielchen eingehen, daran geht er kaputt. Wie soll es werden, wenn er wieder eine Partnerin hat ? Will er dann mit EX,Kind und der Neuen zusammen frühstücken ? Zumindest mal beim Anwalt beraten lassen, die haben Erfahrungswerte und werden ihm seine Illusionen rauben. Vielleicht kommt das eher an als von Dir als eine Freundin ?

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 13:44



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Auch mein Mann hat schon auf ihn eingeredet, aber ja, er hat keinen Arsch in der Hose, weil er denkt, sie sitzt am längeren Hebel. Aber warten wir es ab. Wenn die KM wirklich mit der Tochter kommt, dann werder ich diese PErson abfangen und ihr gehörig den Marsch blasen. Dann war er es ja zumindest nicht *Grins* Aber erst muß sie wirklich da sein, dann soll er die Kleine mit zu sich ins Bett zum Schlafen nehmen und sie, wenn sie keine Pension findet, ins Gästezimmer. Aber muß er ihr die Übernachtungskosten dann erstatten? LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 14:14



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Gut gemeinter Tipp: halt Dich da raus, das geht gehörig nach hinten los ! Du hast Mann, Familie, Kinder. Untersütze ihn, tröste ihn, aber wenn er nicht die möglichen Wege geht, dann hat er selbst Schuld. Was bringt es denn wenn Du sie anpöbelst ? Nix, aber auch gar nichts, was es ändert oder gar besser macht ! Begib Dich nicht auf ihren Level. Und er soll sich ein Kinderbett zulegen, in dem die Kleine im Gästezimmer schläft, gleiches Bett finde ich unpassend. Wenn sie dann zu ihm kuscheln kommt ok, aber nicht von vornherein, da würd ich als Mutter auch Veto einlegen. Wo die Mutter schläft ist ihre Sache und ihre Kosten :-)

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 14:37



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Um Gottes Willen, anpöbeln würde ich die nie und nimmer. Ich habe eine gute Erziehung, würde ihr nur gerne mal sagen, was ich von der ganzen Sache halte.... Er hatte ja ein Kinder bett und alles schon aufgebaut. Nun will die KM aber, das die Kleine in einem Jungedbett 90*200 cm schläft. Nun hat er das Gitterbett wieder abgebaut und ein großes aufgestellt. Aber da wird nicht nur die Kleine drin schlafen, sondern die KM wohl dann auch. Und er will sie ja aus seinem Haus raus haben und mit der Tochter auch mal alleine Kuscheln und spielen. Aber wie soll das gehen, wenn sie die ganze Zeit dabei ist? Dann lenkt sie die Aufmerksamkeit der Kleinen immer auf sich. Das macht sie ja auch schon immer, wenn er seine Tochter am WE besucht.... Ich hatte Ihr schomal vor einem Jahr eine Mail geschickt, zwei Seiten harten Tobak, da mußte sie durch. Hat aber leider nur für ein paar Monate gewirkt... Vielleicht geht es Auge in Auge ja besser... LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 15:05



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Wie gesagt mein Tipp : Lass es , es macht es nicht besser ! Wenn er Angst hat zum Anwalt zu gehen, dann muss er sie wohl ertragen, wenn er sich so gängeln lässt. Er geht ja drauf ein, wieso sollte sie also nicht so weitermachen, sie bekommt doch ihren Willen ! Was meinst Du was hier schon los war Zuhause bei uns ! Mein Mann muss manchmal auch seinen Hintern in der Hose suchen ;-) Es gibt sooo viele Möglichkeiten. Umgangspflegschaft Androhung von Ordnungsgeld / Haft Gerichtsbeschlüsse, die ganz genau alles regeln etc. etc. Er muss es nur durchziehen ! FÜR sein Kind !

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 15:12



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was mich stört ist allein die aussage: sie will sich auf seinem geld ausruhen. ich glaube nicht, daß man sich von kindesunterhalt auf die faule haut legen kann. zum rest gilt auch meine empfehlung: anwalt. der schaltet pfeilschnell das gericht ein und dann kann sich die dame die sperenzchen aus dem kopf schlagen. da muß er durch, sonst wird das ewig so ein affentheater.

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 15:14



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Was ist denn Umgangspflegschaft? LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 16:12



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Sie kriegt von ihm ja nicht nur den Unterhalt für das Kind sondern er muß ja auch noch für sie Unterhalt bezahlen. So wie es aussieht auch noch länger, denn sie macht sich garnicht die Mühe einen Kiga zu suchen um wieder arbeiten zu gehen.... Und alles was sie macht tut sie ja nur "für unser Kind". Dabei drückt "unser" wohl eher "mein" Kind bei ihr aus :-((( Und das soll zum Kindswohl sein?!?!?! LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 16:15



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Meines Wissens gibt´s doch Unterhalt für Mama nur bis das Kind 3 Jahre alt ist oder? Bin da jetzt nicht so firm im Thema, aber da wurde doch gerade bezüglich des Unterhaltes für Mutter doch so einiges geändert. Nebenher bemerkt: es ist ein Unding, dem Kind den Vater und dem Vater das Kind vorzuenthalten, keine Frage. Aber ich würde meine 2,5 jährige Tochter auch nicht mal eben so beim einem mehr oder minder Fremden alleine übernachten lassen. Das die Mama erstmal in der Nähe sein möchte, kann ich schon irgendwie verstehen. Allerdings sollte der Papa dann auch mit ihr gemeinsam dafür sorgen, dass das Kind sich eingewöhnt und auf lange Sicht dann auch mal alleine beim Papa bleiben kann. Das ist dann halt wieder das Problem der Kommunikation, was in dem vorliegen Fall wohl besteht... Ich wünsche allen Beteiligten viel Glück! Besonders der Zwergin! Denn für sie ist dasdoch am Wichtigsten!

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 16:56



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Da das Kind ausserehelich ist, ist ab dem 3. Geburtstag Schluss mit Betreuungsunterhalt, es sei denn er verdient richtig viel Kohle und sie kann belegen, warum sie nicht arbeiten gehen kann. Da gibt es ganz ganz strikte Bedingungen. Wie gesagt, ein Anwalt würde ihm helfen ....

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 17:26



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Da wird das Kind von einem Umgangspfleger ( vom Gericht bestellt ) bei der Kindsmutter abgeholt und dem Vater übergeben. Verweigert sie da die Herausgabe, dann hat er einen neutralen Zeugen, der auch ladbar vor Gericht ist. Die Eltern sehen sich nicht und haben keine Streitmöglichkeiten vor dem Kind.

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 18:55



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Er ist als Winzer selbständig, verdient aber auch nicht so die Welt, er muß von dem Gehalt aber auch noch seine Rente und Ausgaben für den Betrieb auslegen. Aber das kann er mit einem Restbehalt von 900,- Euro kaum machen. Sie kriegt, glaube ich, jeden Monat ca. 900,- Euro von ihm. Das Kind "entstand" nach knapp einem Jahr Freundschaft (aber sie hat es ihm "untergejubelt"). Er fährt alle 2 Wochen zu seiner Tochter, Hin- und Rückfahrt jeweils 200 km. Er ist der Kleinen gegenüber ja kein Fremder..... Sie wird es so drehen, daß sie nach dem 3 Lebensjahr immer noch keine Kiga hat, oder es dem Kind nicht zuzumuten wäre, oder oder oder. Dann müßte er, glaube ich, bis zum 7. Jahr auch noch für die KM aufkommen. LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 19:37



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Naja, verhüten hätte er auch können wenn er sowas ausschliessen will. Ab zum Anwalt ! Und das würde ich ihm auch klar so sagen, wenn er nich ausgenommen werden will. Wenn er wenig Geld hat dann bekommt er Beratungs und Prozesskostenbeihilfe. Mein Mann zahlt seine Anwältin auch in Raten ab, dafür sieht er seinen Sohn nun aber regelmäßig und unbegleitet ! Zwar mit viel Stress weiterhin, aber er sieht ihn !

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 19:41