Gerne an alle: Beuchsrecht zurückgezogen?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gerne an alle: Beuchsrecht zurückgezogen?!

Hallo an alle hier im Forum! Ein Freund hat sich vor der Geburt von der Kindsmutter getrennt, fährt alle 14 Tage jeweils 180 km und nochmal 180 km zurück. Die Kleine ist mittlerweile 1 Jahr und 8 Monate alt. Di KM stillt sie immer noch, damit der Vater sie nicht mit nach Hause für´s Wochenende mitnehmen kann! Beim letzten Termin beim JA hat die KM einen Dämpfer bekommen, er soll sie nach dem Abstillen, vorraussichtlich Nov. einen Tag mit nach Hause nehmen dürfen. Sie machte einen riesen Bohei daraus, es wäre ihr Kind, usw. Nun war es so geregelt, das er sie SA morgens abholen darf und SA abends zurückbringen muß, anstatt SO. (wegen der KM) Jetzt wollte er gestern seinen 14-tägigen Besuch abstatten, da durfte er nicht kommen, sie hätte beim JA das Besuchsrecht rückgängig gemacht! Wo sie nur kann will sie Rache nehmen, im das Kind nicht zugängig machen. Kann sie das so einfach. Muß er, wenn er das Kind zu sich nimmt immer die ganze Stecke fahren, oder muß sie auch einen Teil der Stecke übernehmen? Für einen Rat oder hilfreiche Links wäre ich Euch dankbar! LG Carola

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 13:35



Antwort auf: Gerne an alle: Beuchsrecht zurückgezogen?!

Hallo, sie kann es nicht rückgägig machen. Wenn es über das JA nicht klappt, muss er es einklagen. Aber fahren muss er auf seine Kosten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2009



Antwort auf: Gerne an alle: Beuchsrecht zurückgezogen?!

ein recht kann eine simple mutter gar nicht rückgängig machen. er hat mindestens ein umgangsrecht und darf sie altersangemessen sehen, treffen, mit ihr umgehen. ich würde mich umgehend wieder mit dem jugenamt kurzschließen und den fall schildern. so geht´s ja nicht! solche mütter braucht kein mensch. da WILL sich ein vater kümmern und dann werden ihm solche steine in den weg gelegt. wie das mit der strecke ist, weiß ich allerdings nicht. viel erfolg für deinen freund!

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 17:17



Antwort auf: Gerne an alle: Beuchsrecht zurückgezogen?!

also... ich kann dir nur was sagen zur hol- und bringpflicht....die liegt nämlich grundsätzlich beim umgangsberechtigten Elternteil...es sei denn, sie ist bewusst weit weg gezogen, dann kann ein gericht schon mal entscheiden, dass die wege geteilt werden..aber im grunde ist es so...wer sein kind sehen will hat die pflicht es zu holen und zurück zu bringen.... alles andere ist sehr subjektiv und dazu mag ich nichts sagen, weil ich weiß, wie schnell man in die rolle der bösen mutter kommt... gruß isi

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 19:13



Antwort auf: Gerne an alle: Beuchsrecht zurückgezogen?!

mit welchen Kosten er rechnen muß, wenn er es gerichtlich einklagen muß?! LG Carola

Mitglied inaktiv - 27.08.2009, 11:51