Gefährdungsbeurteilung - Konsequenzen für mich bei unvollständiger Beantwortung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gefährdungsbeurteilung - Konsequenzen für mich bei unvollständiger Beantwortung?

Hallo Frau Bader, der Betriebsärztliche Dienst meines AGs hat mir einen "Analysebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen für werdende Mütter" zukommen lassen. Darin soll ich wieder etliche Fragen beantworten, u.a. zur Nachtarbeit (20:00 - 6:00 ) und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. In die Ausnahmen nach Paragraph 8 MuSchuG falle ich nicht hinein. Aber ich arbeite nun mal in Homeoffice fast ausschließlich in der Zeit ab 20:00 bzw. an Sonn-und Feiertagen UND das ist so auch perfekt, anders arbeiten könnte ich gar nicht (Betreuungssituation meiner Kinder). Ich bin meinem AG / meinen Vorgesetzten sehr dankbar, dass ich meine Arbeitszeit so legen konnte und dass ich so überhaupt die Möglichkeit habe TZ in EZ zu arbeiten. Wenn ich dieses Schreiben richtig interpretiere, wird, wenn ich die Fragen richtig beantworte von einer Gefährdungssituation ausgegangen vor die mich das Gesetz ungefragt schützen will. (oB ICH ES WILL/BRAUCHE ODER NICHT). Die "angedrohten" zu erwartenden "Schutzmaßnahmen" werden aufgezählt: 1.) Umgestaltung der Arbeitsbedingungen/Arbeitszeiten (von AG-Seite kein Problem - für mich absolut unmöglich). 2.)Arbeitsplatzwechsel/Umsetzung (für mich absolut unmöglich) 3.) Freistellung von der Arbeit (will ich auch nicht, erstens möchte ich mein Projekt zu Ende führen, 2. brauche ich das Geld.) Jetzt habe ich bewusst meine Schwangerschaft sehr spät bekannt gegeben, um 1 .) meine Vorgesetzten nicht in Schwierigkeiten zu bringen (die wissen ja wann ich arbeite - schriftlich fixiert ist das allerdings nirgendwo), um 2.) eine Chance zu haben, mein Projekt fertig zu stellen, um 3.) um diesen Fragebogen drum herum zu kommen (ich habe einfach keine Lust mehr wieder herumzumogeln). Mein MuSchu beginnt Mitte Dez., Termin für die Abgabe des Analysebogens ist der 10.11. . Meinem Mäuschen und mir geht es brillant, das ist für mich die 3. Schwangerschaft, ich habe durchaus Erfahrungen was/wieviel ich mir zumuten darf und was nicht. Jetzt zu meinen Fragen: Welche Konsequenzen kann es für mich haben, wenn 1.) ich die entsprechenden "kritischen" Fragen nicht beantworte oder "weiß nicht" ankreuze (brillante Antwortmöglichkeit, eigentlich sollte jeder wissen, ob nachts oder an Sonn- und Feiertagen auch mal oder immer gearbeitet wird.) 2.) ich die Fragen falsch, also mit "nein" beantworte (ich möchte eigentlich nicht lügen) 3.) ich den Fragebogen einfach "aussitze" und gar nicht beantworte? 4.) Inwieweit kann mich dieses Gesetz wirklich zwingen, vermeintliche "Schutzmaßnahmen" zu akzeptieren, die weder für mich noch das Ungeborene welche sind? (wenn kein Geld mehr herein kommt und/oder ich mein Projekt nicht abschließen kann, ist meine seelische Verfassung garantiert eher so, dass es eher negativauswirkungen auf mich und mein Baby hat.) Ich hoffe, Sie können mir mit der Einschätzung der Rechtslage/der Konsequenzen etwas weiter helfen. Vielen Dank dafür vorab und viele Grüße

von Erbsenmaus am 04.11.2016, 00:03



Antwort auf: Gefährdungsbeurteilung - Konsequenzen für mich bei unvollständiger Beantwortung?

Hallo, zwingen kann Sie keiner - der Ag kann nur Probleme bekommen. Deshalb wäre aussitzen die beste Lösung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2016



Antwort auf: Gefährdungsbeurteilung - Konsequenzen für mich bei unvollständiger Beantwortung?

Im Home Office ist es in deinem eigenen Ermessen, zu welchen Tages- und Nachtzeiten du deine Leistungen erbringst. Niemand kontrolliert dich, und du kannst es dir einrichten wie es für dich praktisch ist. Nein, du fällst zwar nicht unter die Ausnahmen von § 8, jedoch tritt bereits ab nächstem Jahr die Novellierung des MuSchG in Kraft. Dann werden alle Schwangeren (mit eigenem Einverständnis) nachts bis 22 Uhr und sonntags legal arbeiten dürfen. Und so kurz vor der Novellierung wird das niemand mehr sanktionieren, und schon gar nicht im Home Office. Du kannst im Prinzip ankreuzen was du willst, du wirst deinen AG damit nicht in Schwierigkeiten bringen. Ich würde einfach Tagarbeit, Werktags ankreuzen, der Rest geht dann auf deine eigene Verantwortung. Oder auch gar nichts zu den Arbeitszeiten, mit Verweis auf "Home Office".

Mitglied inaktiv - 04.11.2016, 16:08