Frage: Gästebucheintrag

Hallo Frau Bader, ich weiss zwar nicht, ob ich damit in Ihrem Forum richtig bin, vielleicht können Sie mir aber doch kurz weiterhelfen. Habe für meine bd. Kinder, meinen Mann und mich ein Ferienhaus gebucht, dessen Wände im Schlafzimmer massiv verschimmelt und feucht waren. Haben unseren Urlaub deshalb früher abgebrochen. Darf ich das im Online-Gästebuch der Ferienhausbesitzer schreiben ("Urlaub abgebrochen wg. massivem Schimmelbefall und feuchten Wänden im Schlafzimmer des Ferienhauses") oder kann mir das als Rufschädigung o.ä. angekreidet werden? Vielen herzlichen Dank und viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 11:17



Antwort auf: Gästebucheintrag

Hallo, sorry, hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2006