Frage: fragen über fragen

situation: ich bin im erziehungsurlaub, arbeitgeber ist der öffentliche dienst. meine tochter ist jetzt ein jahr alt und wenn sie zwei jahre alt ist wollte ich wieder arbeiten gehen. der kindergarten wo sie reinsoll (ist der einzigste bei uns in der nähe der kinder unter 3 jahren nimmt) kostet 240 euro, von 8.00 h bis 14 h. da ich halbtags arbeite, würde mein kleiner nicht mit essen, müste aber das essen bezahlen, so sagt es die kindergartenleiterin. Ich habe mich nun erkundigt was ich halbtags verdiene das sind 500 euro, ich bezahle also die hälfte für kindergarten, dann gehen nochmal 70 euro sprit drauf. jetzt bin ich zu dem ergebnis gekommen, daß es sich nicht lohnt, nun meine frage: kann ich im erziehungsurlaub (würde mich dann noch weiter beurlauben können) einen steuerfreien 380 euro shop annehmen um was dazuzuverdienen, geld reicht nämlich hinten und vorne nicht wenn erziehungsgeld wegfällt. vielen dank für die antawort

Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 13:47



Antwort auf: fragen über fragen

Hallo, ja, wenn der Ag zustimmt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2004