Frage: Frage

Hallo! Ich bin Mutter von Zwillingen. In unserer Wohnung haben wir leider keinen Platz um 2-3 Wäscheständer aufzustellen. In unserem Mehrfamilienhaus gibt es einen sogenannten Trockenraum, der aber als Abstellraum für Heizkörper (die der Wohnungsgenossenschaft gehören)zugestellt ist. Ich wohne im ersten Obergeschoss und muss mehrmals in der Woche, sämtliche Wäschekörbe und meine Zwillis (17 Monate) bis auf den Boden schleppen, der in der 7 Etage liegt. Bei uns gibt es auch keinen Fahrstuhl. Ich war bei der Genossenschaft um zu fragen, ob der Trockenraum leergeräumt werden könnte. Sie meinten das würde nicht gehen weil die Bewohner keinen Anspruch auf diesen Raum hätten. Ich sollte doch die Kinder in der Wohnung allein lassen, um die Wäsche aufhängen zu können. Was meinen Sie dazu? Habe ich ein Recht darauf diesen Trockenraum in Anspruch zu nehmen? Und kann ich die Genossenschaft dazu auffordern den Raum zu räumen? Schließlich können sie ihre Heizkörper ja auch in ihren Lagern horten. Ich habe es satt, jedes Mal bis da hoch zu rennen. Zumal ich auch nicht zu aufhängen komme, weil ich ständig auf die Kinder aufpasen muss, den auf dem Boden lauern ja auch viele Gefahren. So hatte sich mein Sohn schoneinmal den Finger gequetscht weil er einen Schrank zmachen wollte (der offen stand). Und meine Tochter ist in einen Nagel getreten. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Danke!!!! Laura

Mitglied inaktiv - 22.09.2001, 14:28



Antwort auf: Frage

Liebe Laura, einen Anspruch haben Sie nur, wenn es vertraglich/ in der Hausordnung geregelt ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2001