Hallo, Ich bin in der 8. Woche schwanger und derzeit als Tagesmutter tätig, ich werde übers Jugendamt bezahlt und nicht privat von den Eltern. Nun meine Frage: Wie ist das dann wenn der Mutterschutz beginnt, denn ich werde ja nach Betreuung der Kinder bezahlt, also dann bekomme ich theoretisch auch kein Mutterschutzgeld, weil ja keine Betreuung der Kinder erfolgt oder? Könnte ich denn theoretisch auch im Mutterschutz noch weiter als Tagesmutter arbeiten, damit ich geld bekomme? Denn schließlich mach ich das eh bei mir zu Hause und körperlich anstrengend ist es ja auch nicht. Ich hoffe sie können mir helfen. Mit frendlichen Grüßen Diana
Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 10:04