Frage: Frage zum Muttterschutz

Hallo, Ich bin in der 8. Woche schwanger und derzeit als Tagesmutter tätig, ich werde übers Jugendamt bezahlt und nicht privat von den Eltern. Nun meine Frage: Wie ist das dann wenn der Mutterschutz beginnt, denn ich werde ja nach Betreuung der Kinder bezahlt, also dann bekomme ich theoretisch auch kein Mutterschutzgeld, weil ja keine Betreuung der Kinder erfolgt oder? Könnte ich denn theoretisch auch im Mutterschutz noch weiter als Tagesmutter arbeiten, damit ich geld bekomme? Denn schließlich mach ich das eh bei mir zu Hause und körperlich anstrengend ist es ja auch nicht. Ich hoffe sie können mir helfen. Mit frendlichen Grüßen Diana

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 10:04



Antwort auf: Frage zum Muttterschutz

Hallo, mit wem haben Sie denn was für einen Vertrag? Sind Sie selbständig u bekommen einen Zuschuss vom JA? Dann haben Sie keinen Mutterschutz, aber auch keinen Anspruch auf MG etc (evtl. www.mutterschaftsgeld.de) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2010



Antwort auf: Frage zum Muttterschutz

Ich habe mit den Eltern einen Betreuungsvertrag, sonst nix. Ich bin nicht richtig selbstständig, weil soviel verdiene ich nicht, und es ist auch nicht soviel das ich mich selber versichern muß oder solche Sachen.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 11:20