Frage: Frage zu Vaterschaftsaberkennung

Meine Frage lautet wie folgt, mein heutiger Ehemann hat vor knapp 11 Jahren, als dieser 18 Jahre alt war, ein Kind angenommen. Die Kindsmutter war aber schon bevor die beiden sich gekannt haben schwanger, er ist mit absoluter Sicherheit nicht der leibliche Vater. Hat aber wie bereits erwähnt aus damaliger Liebe und mit wenig Erfahrung (über die Folgen) das Kind damals angenommen. Relativ schnell nach der Geburt verlief die Beziehung im Sand, seit dem hat mein Partner weder mit der Mutter noch mit dem Kind Kontakt. Kann er die damalige Vaterschaft anerkennen lassen bzw was kann er machen?

von MomoAndress am 18.02.2020, 04:45



Antwort auf: Frage zu Vaterschaftsaberkennung

Hallo, nein. Er hat vorsätzlich falsche Angaben gemacht und zumindest an eidesstatt versichert, das er der Vater ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



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Nichts. Die Anerkennung hätte er innerhalb der ersten 2 Jahre noch anfechten können. 11 Jahre später nicht mehr. Auch deshalb nicht, weil ihm das Kind ja nicht „untergeschoben“ wurde. Er wusste, das er nicht der Vater ist und hat es dennoch willentlich und wissentlich ob dieser Tatsache angenommen. Nur so am Rande: das war ihm trotz frühzeitiger Beendigung der Beziehung 11 Jahre lang egal - warum jetzt nicht mehr?

von cube am 18.02.2020, 08:05



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Naja. Sagen wir so, er hat in der Vergangenheit viele Fehler gemacht. Und nun versucht er, vor der Geburt unseres Kindes einiges auf die Reihe zu bekommen. Und da gehört dieses Thema halt dazu.

von MomoAndress am 18.02.2020, 09:09



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Ok, sowas hab ich mir schon gedacht. Aber bzgl. der Vaterschaftsanerkennung ist der Zug abgefahren. Wie gesagt: er könnte nicht mal geltend machen, er hätte gerade erst erfahren, dass er gar nicht der Vater ist. Sorry, aber da meines Erachtens kommt er da nicht mehr raus.

von cube am 18.02.2020, 09:54



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Lasst euch mal vor Ort beraten. Als rechtlicher Vater ist ja unterhaltspflichtig. Auch wenn die Mutter bisher keinen gefordert hat, könnte sie darauf mal kommen oder das Kind selbst. Erbrecht und so. Nein, ich will euch keine Angst machen - aber besser, ihr wisst da vollumpfänglich Bescheid als das ihr irgendwann von solchen Dingen überrascht werdet.

von cube am 18.02.2020, 10:02



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Ebend. Darum frag ich hier nach. Wir werden uns darum kümmern. Danke für die Antworten

von MomoAndress am 18.02.2020, 13:15



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Wenn Ihr den tatsächlichen Vater findet und dieser bisher nichts von seinem Kind wußte, kann dieser die Vaterschaft anfechten - mit allen Konsequenzen für ihn. Wie wahrscheinlich das ist, müßt Ihr selber beurteilen. Vielleicht ist die KM kooperativ und hilft bei der Suche? Immerhin hat sie ja bisher keinen KU eingefordert - das könnte man als "schlechtes Gewissen" interpretieren.

von Strudelteigteilchen am 18.02.2020, 13:50



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Stimmt - aber das habe ich tatsächlich mal direkt ausgeschlossen als seeehr unwahrscheinlich. Also sowohl, das die KM da freundlicherweise hilft als auch das der leibliche Vater "Hurra" ruft angesichts der Tatsache, das er Vater ist und theoretisch Unterhalt zahlen müsste.

von cube am 18.02.2020, 14:13



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Ich bin mir nicht sicher, ob mit "es besteht seither kein Kontakt, weder zur Mutter noch zum Kind" auch bedeutet, er bezahlt keinen Kindesunterhalt? Bezw. bedeutet, dass keiner gewollt ist. Meist sind die bestehenden Unterhaltszahlungen dann ja der Auslöser in einer neuen Beziehung eine Ausflucht zu suchen, weil man das Geld für die neue Beziehung lieber verwenden würde. Immerhin erwähnt die AP, der Partner hätte das mit "wenig Erfahrung über die Folgen" getan. Was sind in diesem Fall die Folgen? Ansonsten sehe ich es genau so, 2 Jahresfrist ist verstrichen, er wusste es, bleibt nur die Variante den wirklichen KV ins Auge zu fassen. Aber ich glaube, das wird nix. Aber Versuch macht klug.

von Mutti69 am 18.02.2020, 14:22



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Richtig, aber Cube nahm das gleiche an, und die AP hat nicht widersprochen.

von Strudelteigteilchen am 18.02.2020, 14:48



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Ich nahm an, das er nicht mit einem Kind auf dem Papier, dessen Vater er gar nicht ist, keine eigene Familie gründen will. Also dieses Kind sozusagen "loswerden" will, weil er eh seit 11 Jahren damit nichts zu tun hat. Ich glaube aber nicht, dass er Unterhalt zahlt. Mit Verlaub gesagt: so doof kann man doch nichts ein, oder? Kurze Zeit nach der Geburt haben die beiden sich getrennt. Selbst mit 19 würde ich doch dann wohl nicht 10-11 Jahre lang brav Unterhalt zahlen für ein Kind, das gar nicht von mir ist und ich weder mit ihm noch mit der Mutter noch etwas zu tun habe. Da hätte man doch eher sofort versucht, das irgendwie rückgängig zu machen. Wie gesagt, sorry aber sooo gutmütig? (oder doof) kann eigentlich keiner sein.

von cube am 18.02.2020, 14:59



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Ich ging auch einfach von einem "Ich will das jetzt geradeziehen!" aus - was auch nicht ganz unplausibel ist, wenn ein neues Kind kommt. Was soll man dem sonst sagen? "Du hast da einen Halbbruder, aber eigentlich ist es keiner?" Oder man wartet, bis man tot ist und das leibliche Kind bei der Testamentseröffnung kariert aus der Wäsche guckt?

von Strudelteigteilchen am 18.02.2020, 15:27



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Kurz und knapp. Das Kind wurde der Mutter dann weggenommen. Der Vater (leiblich) war wohl damals ein richtiger Drogen Junkie und die Mutter eine Streetpunkerin. Darum auch das Kind weg. Nein, mein Partner hat nie Unterhalt gezahlt, da er nicht wirklich gearbeitet hatte damals und halt die meiste Zeit selber auf der Strasse gelebt hatte. Und nun möchte er alles geraderücken. Er hat halt weder von Jugendamt noch von anderen Instanzen mehr etwas von dem Kind gehört. Möchte nun auch nicht genauer drauf eingehen.. Weil dies ebend die Vergangenheit ist und mit unserer Zukunft nichts zu tun hat. Denke gerade halt nur an unser Kind.

von MomoAndress am 18.02.2020, 15:57



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Er ist sich aber sicher das das Kind nicht inzwischen adoptiert wurde? ich würde mich mal an das JA wenden, irgendwo wird das Kind ja leben. Evtl bei Pflegeeltern welche Interesse hätte da mal fakten zu schaffen. Wäre eine Idee.

von Felica am 18.02.2020, 17:40



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meine frage wäre, in welcher form er das Kind "angenommen" hat? wenn er nichts unterschrieben hat und nie belangt wurde, vll hat er sich jung und doof einfach was einschwafeln lassen? ich wäre relativ entspannt, wenn es um unterhalt geht, sind die Ämter doch sehr schnell und klammern sich an alles, was nur ansatzweise unterhaltsfähig ist oder werden kann.

Mitglied inaktiv - 18.02.2020, 17:44



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Naja jung und dumm war er auf jeden Fall. Bin mir mal nicht mal sicher, dass er damals klar bei Verstand war. Laut ihm ist er der eingetragene Vater. Aber das seit 11 Jahren nichts kam, wundert mich halt selber. Werden aber dann echt zum Jugendamt gehen, die werden hoffentlich näheres wissen. Da er wirklich null Kontakt zum Kind und der Mutter + dem Freundeskreis hat.

von MomoAndress am 18.02.2020, 18:35