Frage: Frage hab!

Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Ende April im Erziehungsurlaub, hab aber seit November einen neuen Arbeitsvertrag und arbeite 30 Stunden die Woche... Ich glaube nun daß ich schwanger bin,( noch zu früh f.SS-Test) was bedeutet das beruflich? Das der neue Vertrag dadurch aufgehoben wird weil ich noch in der EZ bin? oder hat das nichts zu sagen daß ich noch in der EZ bin? Allerdings steht in dem neuen AV (unbefristet) nichts was ist wenn ich während der andauernden EZ schwanger werde... Kündigen kann mich Chef ja nicht oder? LG meerli

Mitglied inaktiv - 09.03.2008, 11:41



Antwort auf: Frage hab!

Hallo, ss sind Sie nicht kündbar. Sie fangen nach dem Ende der 1. EZ an, zu arbeiten, bis zur 2. EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2008