Folgeantrag für Erzeihungsgeld verpasst!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Folgeantrag für Erzeihungsgeld verpasst!

Hallo Frau Bader, ich habe gerade eben voller Entsetzen festgestellt, daß ich den für das 2. Lebensjahr meines Kindes erforderlichen Antrag auf Erziehungsgeld noch gar nicht abgeschickt habe und seit Juli 2003 gar kein Erziehungsgeld mehr erhalte. Ich mache aber noch Babyurlaub und bin dringend auf das zweite Jahr mit Erziehungsgeld angewiesen. Habe ich Chancen, das verpasste Geld noch rückwirkend zu erhalten und - noch wichtiger - habe ich Chancen, überhaupt wieder Erziehungsgeld zu erhalten? Auf dem Antrag steht leidglich, er sei frühestens ab dem 9. Lebensmonat einreichbar, nicht aber bis wann erspätestens eingereicht werden muß. Allerdings ist mein Sohn bereits seit Juli 2003 ein Jahr alt. Vielen Dank für die Hilfe, Christina

Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 20:28



Antwort auf: Folgeantrag für Erzeihungsgeld verpasst!

stimmt

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2003



Antwort auf: Folgeantrag für Erzeihungsgeld verpasst!

Hallo!!! Mache Dir keine Sorgen ,du kannst den Antrag beruhigt abgeben. Sie bezahlen dir rückwirkend für ein Halbes Jahr.

Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 21:45



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