Flexible Einreichung der Elterngeldmonate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Flexible Einreichung der Elterngeldmonate

Liebe Frau Bader, sowohl ich als auch mein Mann sind selbstständig, so dass die Anmeldung der Elternzeit nur die Elterngeldstelle, nicht aber einen Arbeitgeber interessiert. Wie flexibel können wir denn die Elterngeldmonate einreichen? Theoretisch will ich erst mal 6 Monate Elternzeit nehmen und dann mal schauen, wie es weitergeht. Sollte sich aber nach 3 Monaten rausstellen, dass es besser wäre, ich arbeite und mein Mann legt einen Monat Elternzeit ein, können wir das einfach so tauschen???

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 07:31



Antwort auf: Flexible Einreichung der Elterngeldmonate

Hallo, man muss mind. 2 Mo.u höchstens 12 Mo. am Stück nehmen. Die verbleibenden Monatsbeträge können die Eltern bis auf die Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen die Eltern zusammen jeden Monat zwei Monatsbeträge. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



Antwort auf: Flexible Einreichung der Elterngeldmonate

Hi, wolltest du wissen, ob du dich kurzfristig umentscheiden kannst, wenn doch der Partner Elterngeld beziehen möchte? Darauf ist die Antwort: Nein. Ihr könnt euch die Monate zwar relativ frei untereinander aufteilen, müsst da aber für ein Jahr festlegen. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 22:24



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